Ein Fall an Ärztekammer verwiesen: Medikamente unter Decknamen verschrieben.
Sieben Ärzte des verstorbenen Michael Jackson müssen nach einer Untersuchung nicht mit Anklagen rechnen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Los Angeles erklärte am Mittwoch, der Fall lediglich eines Arztes sei an die kalifornische Ärztekammer verwiesen worden, weil er Jackson Medikamente unter einem Decknamen verschrieben habe.
Nach dem Tod des 50-jährigen Sängers hatte die Polizei im vergangenen Jahr die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Verschreibungen mehrerer Ärzte an Jackson zu untersuchen. Vor Gericht verantworten muss sich der Leibarzt Jacksons, Conrad Murray, der dem Sänger ein Narkosemittel verabreichte. Er hat sich für nicht schuldig erklärt.
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