Bei US-Gericht

Klage gegen Jacksons Konzertveranstalter

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Vorwurf: Musste an kräftezehrenden Proben teilnehmen.

Ein Gericht in Los Angeles hat die Klage von Michael Jacksons Familie gegen den Londoner Konzertveranstalter des verstorbenen Popstars zugelassen. Richterin Yvette Palazuelos wies am Mittwoch, 2.2. den Antrag von AEG Live gegen die Klage zurück. Jacksons Mutter Katherine hatte sie im vergangenen September auch im Namen der drei Kinder ihres Sohnes eingereicht. Sie macht den Konzertveranstalter für den Tod des "King of Pop" mitverantwortlich. Die Klage lautet auf Vertragsbruch, Betrug, Vernachlässigung und der Ausübung von unverhältnismäßigem Druck.

Nur von Murray betreut
Katherine Jackson wirft AEG unter anderem vor, zugelassen zu haben, dass Michael Jackson nur von seinem Leibarzt Conrad Murray betreut wurde. Obwohl ihr Sohn deutliche Zeichen von "Verwirrung, Angstzuständen und Gedächtnisstörungen" gezeigt habe, sei er von seinem Konzertveranstalter gezwungen worden, an allen, in einem "mörderischen Rhythmus" stattfindenden Proben teilzunehmen.

Tod nicht vorhersehbar
Die Anwälte des Konzertveranstalters wiesen die Vorwürfe zurück: Michael Jackson sei "weder hilflos noch geschäftsunfähig gewesen", er habe in seinem Haus gelebt, seine Verträge selbst ausgehandelt, seine Anwälte selbst ausgesucht ebenso wie seinen Leibarzt. "Niemand konnte vorhersehen, dass Michael Jackson oder irgendjemand sonst im eigenen Heim an Propofol sterben würde."

 Jackson war im Juni 2009 im Alter von 50 Jahren an einer Überdosis des starken Narkosemittels Propofol gestorben. Er bereitete sich für eine Serie von Comeback-Konzerten vor, die einen Monat später in London starten sollte. Sein Leibarzt Murray muss sich ab 28. März wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Er soll Jackson die Überdosis verabreicht haben.
 

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