313 Tage

Menowin darf nicht vorzeitig aus Haft

31.08.2011

Laut Amtsgericht Darmstadt muss der DSDS-Vize die ganze Strafe absitzen.

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313 Tage im Knast sind dem DSDS-Rüpel Menowin anscheinend zu lange, denn über seinen Anwalt wollte er eine Reduzierung seiner Haftstrafe erwirken. Doch damit kam er nicht durch, obwohl er schon den Großteil seiner Strafe abgessesen hat. Das Gericht lehnte den Antrag ab - Menowins Verteidiger will Beschwerde gegen den Beschluss einreichen.

Biografie
Die Zeit im Gefängnis nützte der Entertainer um seine Biografie verfassen zu lassen - mit Hilfe eines Autors. „Ich musste verlieren, um zu gewinnen“ soll sich bereits über 3000 Mal verkauft haben.

Menowin: Seine Straf-Chronik
Wie konnte es zu diesem unabwendbaren Fiasko kommen? Bevor Menowin bei der 2010er Staffel von DSDS mitmachte, saß er bereits im Gefängnis. Dann kam sein zweiter Anlauf bei der Castingshow, die er als Vize verließ. Es folgten Angebote von Dieter Bohlen und Volker Neumüller. Menowin entschied sich aber dazu auf große Promo-Tour mit Richard Lugner und Helmut Werner zu gehen. Durch Vertragsbrüche und weitere Prügel- Vorfälle verstieß Fröhlich gegen seine Bewährungsauflagen. Ein Aufschub wurde ihm gewährt, doch dieser ist nun um...

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