Najda Benaissa

Staatsanwalt & Verteidiger: Bewährung

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Die Sängerin im Schlusswort: 'Ich habe einen großen Fehler gemacht.'

Der Verteidiger von No Angels-Sängerin Nadja Benaissa hat sich ebenso wie die Staatsanwaltschaft für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Der Rechtsanwalt Oliver Ballasch nannte am Mittwoch vor dem Darmstädter Jugendschöffengericht kein konkretes Strafmaß. Zuvor hatte Staatsanwalt Peter Liesenfeld zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Er sieht es als erwiesen an, dass die HIV-Infizierte 28-jährige Sängerin im Jahr 2004 einen Mann mit dem Aids-Erreger angesteckt und mit einem weiteren Mann ungeschützt Sex hatte.

Der Anwalt des HIV-infizierten 34-jährigen Künstlerbetreuers, der als Nebenkläger am Prozess teilnimmt, stellte ebenfalls keinen konkreten Strafantrag. Er betonte, dass die Aussage der Angeklagten nicht als Geständnis zu werten sei.

"Großen Fehler gemacht"
Benaissa selbst sagte im "letzten Wort": "Es tut mir von Herzen leid." Sie habe während des Prozesses gesehen, wie ihr Exfreund leide. "Ich wünsche, ich könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen", fügte die Angeklagte hinzu. Sie habe ihre Infektion verschwiegen, weil sie Angst vor den Konsequenzen gehabt habe. Das sei feig gewesen, meinte Benaissa. "Fakt ist: Ich habe einen großen Fehler gemacht." Sie hatte gestanden, seit 1999 von ihrer HIV-Infektion gewusst und trotzdem ungeschützten Sex gehabt zu haben. Das Urteil soll am Donnerstag um 13.00 Uhr am Amtsgericht verkündet werden.

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