Versuchte Nötigung
Nino de Angelo zu 1.400 Euro-Strafe verurteilt
27.05.2014
Nach einem heftigen Streit mit seiner Ex-Verlobten muss er zahlen.
Der Schlagersänger Nino de Angelo ("Jenseits von Eden") muss nach einem heftigen Streit mit seiner Ex-Verlobten in einem Hamburger Hotel eine Geldstrafe zahlen. Das Hamburger Amtsgericht St. Georg verurteilte den 50-Jährigen am Dienstag wegen versuchter Nötigung zu 20 Tagessätzen von je 70 Euro, insgesamt also 1.400 Euro.
Keine Verletzung
Der Angeklagte - er erschien mit Sonnenbrille, weißer Hose und dunklem Jackett mit Einstecktuch vor Gericht - hatte nach Feststellung des Richters seine damalige Lebensgefährtin im Februar 2013 am Arm gepackt und versucht, sie aus dem gemeinsamen Zimmer zu werfen. Ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ging dazwischen. "Wir sind beide temperamentvoll, aber wir haben uns beide nie wirklich wehgetan - körperlich", sagte der Sänger in seinem "letzten Wort" vor Gericht.