Trotz der Bitte des Missbrauchsopfers wird das Verfahren nicht eingestellt.
Ein US-Richter hat die Einstellung der Strafverfolgung des Filmemachers Roman Polanski abgelehnt. Scott Gordon sagte am Freitag (Ortszeit) in Los Angeles, das Gericht könne das Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen nicht einstellen, "bloß weil das im besten Interesse des Opfers wäre".
Dieses Opfer, die heute 54-jährige Amerikanerin Samantha Geimer, hatte im Juni vor Gericht die Einstellung des seit 40 Jahren laufenden Verfahrens gegen den polnisch-französischen Regisseur ("Tanz der Vampire", "Rosemarys Baby", "Chinatown", "Der Pianist") gefordert.
Polanski, der am Freitag 84 Jahre alt geworden ist, hatte 1977 den Missbrauch der damals 13-jährigen Geimer zugegeben. Demnach hatte er im Alter von 43 Jahren die damals 13-Jährige im Haus des Schauspielers Jack Nicholson in Los Angeles unter Drogen gesetzt und Sex mit ihr.
Unerlaubter Sex mit Minderjährigen
Polanski war zunächst wegen Vergewaltigung angeklagt, später lautete der Vorwurf auf unerlaubten Sex mit einer Minderjährigen. Polanski bekannte sich schuldig und saß nach einer Vereinbarung mit der Staatsanwalt mehrere Wochen in Haft.
Nach Angaben von Polanskis Anwalt ließ der Richter dann jedoch den Deal platzen und forderte eine 50-jährige Haftstrafe für den Regisseur und Schauspieler. Polanski floh daraufhin vor der Urteilsverkündung nach Europa und kehrte seit Jahrzehnten nicht mehr in die USA zurück. Auch den Regie-Oscar 2003 für "Der Pianist" konnte er nicht persönlich entgegennehmen.