Hausarrest vorbei

Roman Polanski ist wieder frei

12.07.2010

Der Regisseur soll nicht in die USA ausgeliefert werden.

Zur Vollversion des Artikels
Zur Vollversion des Artikels

Roman Polanski ist nach mehr als neun Monaten wieder ein freier Mann: Die Schweiz wird den Starregisseur nicht an die Vereinigten Staaten ausliefern, wie die Schweizer Regierung in Bern am Montag mitteilte. Die US-Justiz verfolgt den 76-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen im Jahr 1977. Polanski legte damals ein Schuldbekenntnis ab und saß 42 Tage in Haft. 1978 flüchtete er ins Ausland und entzog sich laut USA damit dem weiteren Verfahren.

Nach der Schweizer Entscheidung wurden alle Auflagen einschließlich der elektronischen Fußfessel aufgehoben. Polanski bekommt auch seine umgerechnet drei Millionen Euro Kaution zurück. Die Schweizer Regierung erklärte, die US-Behörden hätten vertrauliche Verfahrensprotokolle nicht vorgelegt. Nach Polanskis Angaben soll der damals zuständige Richter 1977 gegenüber allen Parteien erklärt haben, "dass meine Haftzeit im Gefängnis von Chibno die Gesamtstrafe sei, die ich zu verbüßen hatte". Treffe dieses Protokoll zu, habe Polanski seine Strafe tatsächlich bereits verbüßt und das Auslieferungsverfahren habe keine Grundlage mehr, so die Schweizer Regierung.

USA zeigen Verständnis
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sprach von einem Mangel im Auslieferungsgesuch der USA, "der auch nach intensiven Abklärungen nicht mit der notwendigen Bestimmtheit ausgeschlossen werden" könne. Der Regisseur sei zudem seit 2006 Chaletbesitzer in Gstaad und in der Schweiz nie behelligt worden. Er sei im begründeten Vertrauen in die Schweiz gereist, keine rechtlichen Nachteile erwarten zu müssen, betonte Widmer-Schlumpf.

Die USA zeigten laut der Politikerin Verständnis für die Entscheidung der Schweiz. Der Entschluss sei frei getroffen worden, es habe keinen Druck anderer Länder gegeben, hielt sie fest. Eine Möglichkeit, die Ablehnung anzufechten, haben die USA nicht. Polanski könnte die Schweiz laut Widmer-Schlumpf auf Schadenersatz verklagen. "Ich rechne aber nicht damit", so die Justizministerin.

Opfer will, dass Verfahren eingestellt wird
Die Justiz habe eine "sehr gerechte" Entscheidung getroffen, sagte Polanskis französischer Anwalt George Kiejman. Er sei "sehr glücklich und sehr bewegt", dass sein langjähriger Freund wieder frei sei. Dieser habe "einen langen Leidensweg" hinter sich. Er könne nun nach Frankreich zu seiner Familie zurückkehren, das französische Staatsbürger nicht an die USA ausliefere, sagte Kiejman. Er zeigte sich zuversichtlich, dass "das Missverständnis" mit den US-Justizbehörden nach Polanskis Freilassung nun "leichter zu regeln" sei. Er hoffe, dass Polanski eines Tages auch wieder in die USA zurückkehren könne.

Polanski war am 26. September 2009 aufgrund eines US-Haftbefehls überraschend bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Gegen Zahlung einer Kaution und unter Auflagen wurde er am 4. Dezember 2009 in einen elektronisch überwachten Hausarrest in seinem Chalet in Gstaad "entlassen". Der 76-Jährige soll 1977 eine 13-Jährige bei einer Feier in Los Angeles mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und sexuell missbraucht haben. Das mittlerweile über 40-jährige Opfer meldete sich bereits mehrmals mit dem Wunsch zu Wort, das Verfahren solle eingestellt werden.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel