Strafprozess
Bushido angeklagt: Fan mit Schuh geschlagen
19.02.2014Musiker muss sich am Donnerstag in Berlin wegen einer Prügelei verantworten.
Der umstrittene Rap-Musiker Bushido muss sich morgen, Donnerstag, in Berlin vor Gericht verantworten, weil er einen Fan mit einem Schuh geschlagen haben soll. In dem Strafprozess am Amtsgericht Tiergarten wird dem 35-Jährigen gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Nach bisherigen Planungen soll noch am selben Tag ein Urteil ergehen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte.
Aufdringliche Fans
Mehrere Fans von Bushido, der eigentlich Anis Mohamed Youssef Ferchichi heißt, tauchten laut Anklage am 19. Mai 2013 vor dessen Wohnhaus im Berliner Ortsteil Lichterfelde auf. Sie wollten Autogramme und Bilder oder einen kurzen Film machen. Es kam zu einem Streit mit den Fans vor der Haustür. Bushidos Begleiter soll zunächst einen der Besucher geohrfeigt haben. Bushido schlug dann laut Anklage mit einem Schuh auf den Fan ein. Der 45-jährige Begleiter ist mitangeklagt.
Der Musiker äußerte sich bisher nicht zu den Vorwürfen. "Bushido will dazu keine Stellungnahme abgeben", ließ sein Management am Mittwoch wissen.
Steuer-Ermittlungen
Wiederholt beschäftigten sich Gerichte mit dem Rapper. Ihm wurde unter anderem Beleidigung vorgeworfen. Zudem laufen nach Justizangaben Ermittlungen wegen des Verdachts einer Steuerstraftat. Bushido steht auch wegen gewaltverherrlichender sowie frauen- und schwulenfeindlicher Musikvideos in der Kritik. Das umstrittene Lied "Stress ohne Grund" wurde im vergangenen Jahr auf den Index gesetzt, weil der Inhalt zu Gewalt anrege. In diesem Zusammenhang wurde aber eine Anklage wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten nicht zugelassen.
In einem Video vom Dezember 2013 spielen Mitglieder der Rockerbande Hells Angels mit, darunter ein Anführer, der inzwischen wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft ist. Im Herbst 2013 gab es außerdem Aufregung, weil der Dachstuhl einer Villa von Bushido südlich von Berlin angezündet worden war.