Nanu? Telefoniert der Kanzler mit einem illegal freigeschalteten Handy? Slideshow: Gusi und sein technisches Schmuckstück.
Foto-Beweis: Gusi und das iPhone
Drei, zwei, eins… meins! Alle wollten es haben und zwar so schnell es nur ging: Das Apple-iPhone war monatelang unter Österreichs Design-Fans heißbegehrt. Allerdings: Bis letzten Freitag gab es das Kult-Handy nicht in Österreich zu kaufen, sondern nur im Ausland zu erwerben und dann mit (illegalen) technischen Tricks zu benutzen.
Nun zeigen Fotos, dass auch Bundeskanzler Alfred Gusenbauer zu den Hightech-Fans der ersten Stunden gehörte und sich (erstmals am 11. und 13. März) mit seinem Schmuckstück zeigte.
Illegale Freischaltung?
Das erstaunt, zumal das iPhone in Österreich erst am 14. März offiziell eingeführt wurde. Eine Erklärung, warum Gusi vorher schon mit seinem „KanzleiPhone“ telefonierte, liefert eine APA-Aussendung: „Alfred Gusenbauer ist ein richtiger Trendsetter. Er hatte sich schon vor zwei Monaten das Kult-Handy in den USA besorgt“.
Sollte dies tatsächlich der Fall sein, würde Gusenbauer allerdings auch Trends in Sachen „Unlocking“ (illegales Freischalten) setzen. Denn: Ein in den USA „besorgtes“ iPhone ist außerhalb der Staaten erst nach einem illegalen Eingriff in die Software nutzbar.
Ausländischer Mobilfunkvertrag?
Eine weitere, aber wenig wahrscheinliche Variante: eine Anmeldung via ausländischem Mobilfunkvertrages. Doch das wäre für den österreichischen Steuerzahler natürlich wie ein Hightech-Stich ins Herz, da dann bei jedem Telefonat des Kanzlers teure Roaming-Gebühren fällig wären ...