Gericht entscheidet
Keine Anklage für Brandy nach tödlichem Autounfall
02.01.2008
Beweise reichen nicht aus: Die Sängerin ist auf einer Fernstraße auf einen anderen Wagen aufgefahren, die Insassin kam ums Leben.
Die Staatsanwaltschaft in Los Angeles verzichtet auf eine Anklage von Popdiva Brandy wegen eines tödlichen Autounfalls im Dezember 2006. Ein Sprecher erklärte, die Beweise gegen die 28-Jährige reichten für einen Prozess nicht aus. Die kalifornische Autobahnpolizei hatte sich dagegen für eine Anklageerhebung wegen fahrlässiger Tötung ausgesprochen.
Die Popdiva, deren voller Name Brandy Norwood lautet, war mit ihrem Geländewagen auf einer Fernstraße auf das Auto der 38-jährigen Kellnerin Awatef Aboudihaj aufgefahren, als der Verkehrsfluss plötzlich stockte. Die Frau kam dabei ums Leben. Die Eltern Aboudihajs, ihr Mann und ihre Kinder verklagten Brandy auf 50 Millionen Dollar (34 Millionen Euro). Diese Klagen sind noch anhängig.
Die Sängerin gewann 1999 einen Grammy und brachte insgesamt fünf Alben heraus. Zudem spielte sie in Film- und Fernsehproduktionen mit.