Urteil gefallen
Bohlen erhält offizielle Lizenz zum Pöbeln
22.09.2008
Ein Gericht entschied: Die "Bohlenschen Verbalattacken" gegen arme Castingjünger sind keine Beleidigung. Seine derbsten Sprüche hier!
Dieter Bohlen ist nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Nach den letzten Casting-Wirren um ausufernde Verbalattacken wurde ein Verfahren gegen den Modern-Talking-Star und "Deutschland"-Juror eingeleitet, welches prüfen sollte, ob seine schmackigen Sprüche als Beleidigung einzustufen wären. Wie aus der Bild zu erfahren war, ist ein entsprechendes Verfahren gegen den "Vater aller Juroren" eingestellt worden. Der Prozess kam zustande, nachdem ein 36-jähriger Mann nach einem Casting-Verfahren für die Show "Supertalent" geklagt hatte. Ausschlaggebend war der Satz Bohlens „Wenn du tanzt, lachen dich die Frauen aus, nicht an“. Dies empfand der Mann als Beleidigung.
Bohlen ist bekannt für seine Art
Das Gericht hat in diesem
Falle für Bohlen gesprochen. Der Musiker, der nunmehr mit Casting-Shows und
als Werbestar medial stark vertreten ist, sei für seine Verbalattacken
bekannt. Deshalb müssen die Kandidaten auch mit harten Sprüchen rechnen,
heißt es aus dem Gericht. Bohlen nahm das Urteil zur Kenntnis: „Die
Justiz hat sich nicht benutzen lassen. Wo kämen die Gerichte auch hin, wenn
da jeder wegen mir hinrennt. Ich werde das aber nicht ausnutzen, um wahllos
auszuteilen. Ich bleibe fair!"
Auch RTL zieht Konsequenzen
Der Fernsehsender RTL zieht
Konsequenzen aus der massiven Kritik an seiner Show "Deutschland sucht den
Superstar" (DSDS): Künftige Casting-Folgen will RTL vor der Ausstrahlung der
Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorlegen, wie die Kommission
für Jugendmedienschutz (KJM) München mitteilte.