Wasserrechtsbehörde hat Bescheid erlassen, Bohrungen wieder erlaubt
Am Wiener Augartenspitz, auf dem die Sängerknaben ihren Konzertsaal errichten wollen, kann wieder gebohrt werden - zumindest theoretisch. Die zuständige Wasserrechtsbehörde, die Magistratsabteilung 58, hat den für die Fortsetzung der Probebohrungen nötigen Bescheid ausgestellt. Er wird Dienstag, 25.8., rechtskräftig. Ob nun tatsächlich gearbeitet werden kann, ist aber fraglich. Denn die Gegner des Projekts halten das Areal seit Sonntag, 23.8., erneut besetzt.
Neuerliche Gespräche gefordert
Die Aktivisten
haben den Bauzaun, der den Bauplatz vom benachbarten Filmarchiv trennt,
entfernt und sich auf der Wiese niedergelassen. Dort wolle man so lange
bleiben, bis es zu neuerlichen Gesprächen mit den Bauwerbern kommt, so eine
Sprecherin gegenüber der APA. Rund 20 Personen sind an der Besetzung
beteiligt, wobei die Demonstranten lieber von einer "Fest-Setzung" sprechen,
da auf dem Areal auch gefeiert werden soll.
Konflikt soll auf adäquate Weise gelöst werden
Dass es
wieder eine Räumung durch die Polizei geben wird, damit rechnen die
Aktivisten vorerst nicht. "Wir hoffen, dass der Konflikt auf adäquate Weise
gelöst wird", betonte die Sprecherin. Anfang Juli waren Vertreter des
"Josefinischen Erlustigungskomitees" und des Vereins der Freunde des
Augartens unsanft vom Areal entfernt worden. Das Grundstück gehört dem Bund,
verantwortlich für den Einsatz war, als Vertreter des Eigentümers,
Burghauptmann Wolfang Beer.
Und vorerst besteht tatsächlich keine Gefahr
"Derzeit sind
keine Aktionen geplant", sagte Beer am Montag, 24.8., im Gespräch mit der
APA, denn die Sängerknaben hätten nicht darum gebeten. Sollte dort jedoch
der Wunsch geäußert werden, dass gegen die Besetzung vorgegangen wird, werde
es entsprechende Schritte geben, betonte der Burghauptmann.
Streit um die Rechtmäßigkeit der Vorarbeiten
Die
Aktivisten wollen den Bau des Saals verhindern und fordern, dass die
betreffende Fläche der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Zuletzt
entbrannte ein Streit um die Rechtmäßigkeit der Vorarbeiten.
Diese, so hatten die Gegner behauptet, seien illegal, da der entsprechende
Bescheid fehle. Falsch, konterten Stadt und Sängerknaben. Ein Bescheid sei
beantragt, hieß es. Notwendig sei er erst, sobald man das Grundwasser
erreiche.
Erlaubnis zum Weiterbohren
Als es so weit war, wurden die
Arbeiten unterbrochen. Nun liegt die Erlaubnis zum Weiterbohren vor. Laut MA
58 sind keine speziellen Vorkehrungen notwendig. "Sicherheits- und
Notfallpläne waren für das wasserrechtliche Verfahren nicht erforderlich",
hieß es. Es gebe lediglich die "üblichen Auflagen": So müsse sichergestellt
werden, dass es aufgrund der Bautätigkeit zu keiner Verunreinigung des
Grundwassers kommt.