Bohlen ganz brav
DSDS-Kandidaten müssen zur Polizei
12.08.2010
Für die neue Staffel der RTL-Casting Show "Deutschland sucht den Superstar" gelten ganz neue Regeln. Kandidaten der engeren Auswahl müssen u.a. nun ein Leumundszeugnis vorweisen.
Das Erfolgsformat Deutschland sucht den Superstar will sich künftig offenbar möglichst skandalfrei präsentieren. Wer bei Lästermaul und Jury-Vorsitzendem Dieter Bohlen in der neuen Staffel eine Chance haben will, muss ein Dokument mit folgender Passage unterschreiben: "Sollte ich nach dem Casting zum Recall eingeladen werden, werde ich dem Produzenten schnellstmöglich auf eigene Kosten ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und einen gültigen Pass vorlegen.“ Außerdem verlangt RTL von den potenziellen Superstars zwei ärztliche Atteste und eine sogenannte Schufa-Bonitätsauskunft. Der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) entspricht in Österreich dem Kreditschutzverband.
Keine Skandale mehr
Mit diesen verschärften
Sicherheitsbestimmungen ziehen Sender und Jury-Boss Bohlen die Konsequenzen
aus den diversen Skandalen der vergangenen DSDS-Staffeln. U.a. wurden
Kandidaten wie Menowin Fröhlich von der Polizei verhaftet und ins Gefängnis
gesteckt, Helmut Orosz nach Drogenkonsum aus der Show gefeuert. Eine
jugendliche Kandidatin reiste mit Herzschrittmacher zum Recall in die
Karibik und erlitt einen Kollaps.
Frist läuft ab
An diesem Wochenende endet die
Bewerbungsfrist für DSDS 2011. Erstmals können offiziell auch
österreichische Kandidaten an den Castings teilnehmen.