Plastinator von Hagens verstieß gegen Bestattungsgesetz
Der umstrittene Plastinator Gunther von Hagens hat mit der Enthüllung eines plastinierten Sex-Akts in Augsburg für einen Eklat gesorgt. Er widersetzte sich dem Verbot der Stadt, die eine Zurschaustellung des Aktes im Rahmen der "Körperwelten-Ausstellung" als Verstoß gegen das bayerische Bestattungsgesetz untersagt hatte. Das Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung die Enthüllung des liegenden Aktes verboten. Daraufhin enthüllte von Hagens am Donnerstag, 27.8., einen schwebenden Liebesakt, der zuvor schon in Berlin und London gezeigt worden war.
Verhüllung des Liebesaktes
Augsburgs Oberbürgermeister Kurt
Gribl nannte Hagens' Verhalten "ungehörig" und forderte an
Ort und Stelle die sofortige Verhüllung des Liebesaktes. Da sich von Hagens
weigerte, machte Gribl von seinem Hausrecht der Messe Gebrauch, erließ eine
Zutrittsverbot für den Ausstellungsraum und ließ den Akt verhüllen. Danach
wurde der Raum von der Augsburger Feuerwehr mit Brettern zugenagelt.
Zwangsgeld von 10.000
Der zuständige Referent Rainer Schaal
brach seinen Urlaub ab und eilte zum Ausstellungsgelände. Er erklärte, die
Stadt werde mit allen Mitteln das erlassene Verbot durchsetzen. Gegen von
Hagens wurde ein sofort vollziehbares Zwangsgeld von 10.000 Euro erlassen.