Geheimnisvoll

Großer Wirbel um neuen Kehlmann-Roman

14.01.2009

Sein Buch "Ruhm" sorgt für unrühmliche Aufregung vorab. Text ist streng geheim - mit Ausnahmen.

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250.000 Euro Strafe
Eigentlich sollte alles noch streng vertraulich sein. "Ruhm", der neue Roman von Daniel Kehlmann, erscheint am 16. Jänner. Um Vorauskritiken zu einem Zeitpunkt, zu dem das Buch noch gar nicht erhältlich ist, zu vermeiden, ist es üblich, Rezensionsexemplare mit Sperrfrist-Vermerken zu versehen. Unüblich war, dass der Rowohlt Verlag "Ruhm"-Manuskripte vorab nur Medien zur Verfügung stellte, die eine "Vertraulichkeitserklärung" unterzeichneten. Diese droht bei "Besprechung/Berichterstattung vor dem 16.01.2009 ohne Rücksprache mit dem Verlag" eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro an - das sind über 1.000 Euro pro Manuskriptseite.

Trotzdem Berichte
Darüber hinaus behält sich der Verlag ausdrücklich weitere "Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldforderungen" vor. Den unrühmlichen Umstand, dass es über "Ruhm" dennoch seit Tagen Berichte gibt und in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" gestern bereits eine ausführliche Rezension publiziert wurde, erklärt die Pressechefin des Rowohlt Verlages auf Nachfrage der APA mit "einigen, wenigen Sonderabsprachen, die mit speziellen Erscheinungsterminen der betreffenden Medien zusammenhängen. Es gibt aber auch einige Fälle, die auf uns nicht nachvollziehbaren Wegen an den Text gekommen sind und also die Vertraulichkeitserklärung nicht unterschrieben haben." Man werde sich in diesen Fällen überlegen müssen, wie man hier vorgehe.

Vorgehensweise ist nicht neu
Einschränkungen der verschiedensten Art gehören mittlerweile zum Alltag in der Kulturberichterstattung. Als der US-Verleih UIP vor dem Start des 2005 angelaufenen Tom Cruise-Films "Krieg der Welten" Journalisten Verträge vorlegte, die das Erscheinen von Filmkritiken vor dem Starttermin des Streifens verhindern sollten, wurde protestiert - und später heftig geunkt: Denn wiederholt schrieben Medien in ihre Rezensionen, dass diese Einschränkung wohl deshalb verlangt wurde, weil der Film sich letztlich als wenig begeisternd herausstellte.

Piraterie
Vor allem sollen jedoch illegalen Kopien im Internet verhindert werden. Manche Vorab-CDs werden etwa mit einem digitalen Wasserzeichen als Kopierschutz versehen, das den Namen des Journalisten bzw. Mediums enthält. So soll in Zeiten sinkender CD-Verkäufe vermieden werden, dass Journalisten illegale Kopien in Online-Tauschbörsen stellen.

Musikbranche hats schwer
Während bei Film-Pressevorführungen zuweilen die Journalistenhandys abgeben werden müssen und mit Wärmebildkameras heimlich Mitschneidende geortet werden sollen, sind Einschränkungen für Pressefotografen bei Popkonzerten realitätsferner: Denn immer leistungsfähigere Kompaktkameras ermöglichen dem Publikum immer bessere Aufnahmen, die online kurz nach dem Konzert leicht zu finden sind. Den Stars ist die Kontrolle ihres Abbilds schon längst entfleucht. Dieser Entwicklung lässt sich mit rechtlichen und zeitlichen Einschränklungen für professionelle Fotografen nicht gegensteuern - und dennoch greift das Management vor allem von US-Künstlern immer wieder auf Vertragsklauseln zurück, die für die professionellen Fotografen so viele Nutzungsformen wie möglich einschränken.

Spielregeln
Üblicherweise dürfen Pressefotografen die Bands bzw. Sänger während der ersten drei Songs eines Konzertes fotografieren. Leonard Cohen und Nick Cave erlaubten 2008 nur einen Song, Beyonce (2007) und Kiss (2008) ließen in Wien überhaupt keine Agenturfotografen zu. Und die Verträge, die vor dem Konzert vom Medium bzw. dem Fotografen unterschrieben werden müssen, enthalten zunehmend dahingehende Klauseln, dass die Vervielfältigungsrechte an den Aufnahmen dem Künstler bzw. seinem Management abgetreten werden müssen, sollte dies verlangt werden. Auch die zeitliche Nutzung wurde wiederholt eingeschränkt, ebenso die Nutzung für Online-Ausgaben.

Foto: (c) dpa

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