Geheimnisvoll
Großer Wirbel um neuen Kehlmann-Roman
14.01.2009
Sein Buch "Ruhm" sorgt für unrühmliche Aufregung vorab. Text ist streng geheim - mit Ausnahmen.
250.000 Euro Strafe
Eigentlich sollte alles noch streng
vertraulich sein. "Ruhm", der neue Roman von Daniel Kehlmann, erscheint am
16. Jänner. Um Vorauskritiken zu einem Zeitpunkt, zu dem das Buch noch gar
nicht erhältlich ist, zu vermeiden, ist es üblich, Rezensionsexemplare mit
Sperrfrist-Vermerken zu versehen. Unüblich war, dass der Rowohlt Verlag
"Ruhm"-Manuskripte vorab nur Medien zur Verfügung stellte, die eine
"Vertraulichkeitserklärung" unterzeichneten. Diese droht bei
"Besprechung/Berichterstattung vor dem 16.01.2009 ohne Rücksprache mit dem
Verlag" eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro an - das sind über 1.000 Euro
pro Manuskriptseite.
Trotzdem Berichte
Darüber hinaus behält sich der Verlag
ausdrücklich weitere "Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldforderungen" vor.
Den unrühmlichen Umstand, dass es über "Ruhm" dennoch seit Tagen Berichte
gibt und in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" gestern bereits
eine ausführliche Rezension publiziert wurde, erklärt die Pressechefin des
Rowohlt Verlages auf Nachfrage der APA mit "einigen, wenigen
Sonderabsprachen, die mit speziellen Erscheinungsterminen der betreffenden
Medien zusammenhängen. Es gibt aber auch einige Fälle, die auf uns nicht
nachvollziehbaren Wegen an den Text gekommen sind und also die
Vertraulichkeitserklärung nicht unterschrieben haben." Man werde sich in
diesen Fällen überlegen müssen, wie man hier vorgehe.
Vorgehensweise ist nicht neu
Einschränkungen der
verschiedensten Art gehören mittlerweile zum Alltag in der
Kulturberichterstattung. Als der US-Verleih UIP vor dem Start des 2005
angelaufenen Tom Cruise-Films "Krieg der Welten" Journalisten Verträge
vorlegte, die das Erscheinen von Filmkritiken vor dem Starttermin des
Streifens verhindern sollten, wurde protestiert - und später heftig geunkt:
Denn wiederholt schrieben Medien in ihre Rezensionen, dass diese
Einschränkung wohl deshalb verlangt wurde, weil der Film sich letztlich als
wenig begeisternd herausstellte.
Piraterie
Vor allem sollen jedoch illegalen Kopien im Internet
verhindert werden. Manche Vorab-CDs werden etwa mit einem digitalen
Wasserzeichen als Kopierschutz versehen, das den Namen des Journalisten bzw.
Mediums enthält. So soll in Zeiten sinkender CD-Verkäufe vermieden werden,
dass Journalisten illegale Kopien in Online-Tauschbörsen stellen.
Musikbranche hats schwer
Während bei Film-Pressevorführungen
zuweilen die Journalistenhandys abgeben werden müssen und mit
Wärmebildkameras heimlich Mitschneidende geortet werden sollen, sind
Einschränkungen für Pressefotografen bei Popkonzerten realitätsferner: Denn
immer leistungsfähigere Kompaktkameras ermöglichen dem Publikum immer
bessere Aufnahmen, die online kurz nach dem Konzert leicht zu finden sind.
Den Stars ist die Kontrolle ihres Abbilds schon längst entfleucht. Dieser
Entwicklung lässt sich mit rechtlichen und zeitlichen Einschränklungen für
professionelle Fotografen nicht gegensteuern - und dennoch greift das
Management vor allem von US-Künstlern immer wieder auf Vertragsklauseln
zurück, die für die professionellen Fotografen so viele Nutzungsformen wie
möglich einschränken.
Spielregeln
Üblicherweise dürfen Pressefotografen die Bands bzw.
Sänger während der ersten drei Songs eines Konzertes fotografieren. Leonard
Cohen und Nick Cave erlaubten 2008 nur einen Song, Beyonce (2007) und Kiss
(2008) ließen in Wien überhaupt keine Agenturfotografen zu. Und die
Verträge, die vor dem Konzert vom Medium bzw. dem Fotografen unterschrieben
werden müssen, enthalten zunehmend dahingehende Klauseln, dass die
Vervielfältigungsrechte an den Aufnahmen dem Künstler bzw. seinem Management
abgetreten werden müssen, sollte dies verlangt werden. Auch die zeitliche
Nutzung wurde wiederholt eingeschränkt, ebenso die Nutzung für
Online-Ausgaben.
Foto: (c) dpa