Leopold Museum

Bericht empfiehlt vier Rückgaben

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Vorstand wird "in angemessener Zeit reagieren" - Gremium des Ministeriums begutachtet weitere Fälle.

Der Provenienzbericht eines vom Kulturministerium eingerichteten Beratungsgremiums zu umstrittenen Kunstwerken im Leopold Museum ist am Montag, 12.7., an den Vorstand der Leopold Museum-Privatstiftung übermittelt worden. Wie schon vergangene Woche durchgesickert war, beurteilte das Gremium vier Bilder aus den Sammlungen Jenny Steiner und Oskar Reichel als restitutionswürdig. Die weiteren bisher bearbeiteten Fälle wurden abschlägig bewertet. Das Leopold Museum kündigte an, die Empfehlungen berücksichtigen zu wollen.

"Faire und gerechte Lösungen"
"Der Vorstand nimmt die Beschlüsse des Gremiums zur Kenntnis und wird in angemessener Zeit darauf reagieren, Entscheidungen treffen und vorlegen", teilte das Museum mit. Man sei bestrebt, "im Sinne des Washingtoner Abkommens faire und gerechte Lösungen" zu suchen. Für die "allernächste Zeit" wurden "informelle Gespräche mit den Anspruchstellern" angekündigt. Bei der Sammlung Steiner geht es um Egon Schieles "Häuser am Meer", bei der Sammlung Reichel um drei Werke von Anton Romako ("Nike mit Kranz", "Die Quelle" und "Akt eines jungen Mädchens").

Weitere Prüfung
"Ich gehe davon aus, dass der Vorstand der Leopold-Stiftung angemessene Schritte einleitet", heißt es vonseiten der Ministerin Claudia Schmied (S), auch wenn das Kunstgüterrückgabegesetz im Falle der Privatstiftung nicht anwendbar ist. In den Fällen Moriz Eisler, Karl Mayländer und Heinrich Rieger kam das Gremium laut Ministeriumsaussendung noch zu keiner Beschlussfassung, weil noch die Ergebnisse weiterer Erhebungen der Provenienzforscher abgewartet werden. Auch der Fall Fritz Grünbaum soll noch behandelt werden.

Gerichtstermin in New York
Kunstsammler-Witwe Elisabeth Leopold, deren Mann Rudolf vor rund zwei Wochen verstarb, wird unterdessen am 26. Juli einen Gerichtstermin zum in den USA beschlagnahmten Schiele-Gemälde "Bildnis Wally" in New York wahrnehmen. Ob es zu dem Termin kommt, wird nicht zuletzt von der morgen, Dienstag, stattfindenden Vorverhandlung und etwaigen außergerichtlichen Vergleichsbestrebungen abhängen.

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