Leopold Museum
Bericht empfiehlt vier Rückgaben
12.07.2010
Vorstand wird "in angemessener Zeit reagieren" - Gremium des Ministeriums begutachtet weitere Fälle.
Der Provenienzbericht eines vom Kulturministerium eingerichteten Beratungsgremiums zu umstrittenen Kunstwerken im Leopold Museum ist am Montag, 12.7., an den Vorstand der Leopold Museum-Privatstiftung übermittelt worden. Wie schon vergangene Woche durchgesickert war, beurteilte das Gremium vier Bilder aus den Sammlungen Jenny Steiner und Oskar Reichel als restitutionswürdig. Die weiteren bisher bearbeiteten Fälle wurden abschlägig bewertet. Das Leopold Museum kündigte an, die Empfehlungen berücksichtigen zu wollen.
"Faire und gerechte Lösungen"
"Der Vorstand nimmt
die Beschlüsse des Gremiums zur Kenntnis und wird in angemessener Zeit
darauf reagieren, Entscheidungen treffen und vorlegen", teilte das Museum
mit. Man sei bestrebt, "im Sinne des Washingtoner Abkommens faire und
gerechte Lösungen" zu suchen. Für die "allernächste Zeit" wurden "informelle
Gespräche mit den Anspruchstellern" angekündigt. Bei der Sammlung Steiner
geht es um Egon Schieles "Häuser am Meer", bei der Sammlung Reichel um drei
Werke von Anton Romako ("Nike mit Kranz", "Die Quelle" und "Akt eines jungen
Mädchens").
Weitere Prüfung
"Ich gehe davon aus, dass der Vorstand der Leopold-Stiftung
angemessene Schritte einleitet", heißt es vonseiten der Ministerin Claudia
Schmied (S), auch wenn das Kunstgüterrückgabegesetz im Falle der
Privatstiftung nicht anwendbar ist. In den Fällen Moriz Eisler, Karl
Mayländer und Heinrich Rieger kam das Gremium laut Ministeriumsaussendung
noch zu keiner Beschlussfassung, weil noch die Ergebnisse weiterer
Erhebungen der Provenienzforscher abgewartet werden. Auch der Fall Fritz
Grünbaum soll noch behandelt werden.
Gerichtstermin in New York
Kunstsammler-Witwe
Elisabeth Leopold, deren Mann Rudolf
vor rund zwei Wochen verstarb, wird unterdessen am 26. Juli einen
Gerichtstermin zum in den USA beschlagnahmten Schiele-Gemälde "Bildnis
Wally" in New York wahrnehmen. Ob es zu dem Termin kommt, wird nicht zuletzt
von der morgen, Dienstag, stattfindenden Vorverhandlung und etwaigen
außergerichtlichen Vergleichsbestrebungen abhängen.