Noever ersetzt den durch MAK festgestellten Gesamtschaden von 104.000 Euro.
Das laufende Verfahren vor dem Arbeitsgericht zwischen dem Museum für Angewandte Kunst (MAK) und seinem früheren Geschäftsführer Peter Noever ist am 35. November mit einem Vergleich beendet worden: Noever ersetzt den durch das MAK festgestellten Gesamtschaden von 104.000 Euro und erhält im Gegenzug bisher zurückgehaltene Gehaltsansprüche sowie die Abfertigung, insgesamt rund 231.000 Euro brutto.
Anwälte führten Vergleich herbei
Der Vergleich, der "den Weg für eine rückwirkende einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses" ebnet, sei "auf Anraten der Anwälte und nach Befassung des Kuratoriums und des BMUKK (des Kulturministeriums, Anm.)" abgeschlossen worden, heißt es in einer Aussendung des Museums. "Der Vergleich bereinigt alle wechselseitigen Ansprüche und verhindert ein zu erwartendes langwieriges Gerichtsverfahren mit damit verbundenen hohen Prozesskosten." Die neue Geschäftsführung könne sich damit "voll auf die Zukunft des MAK konzentrieren".
2011 fristlos entlassen
Peter Noever - seit 1986 künstlerischer Leiter des MAK - war im März 2011 vom Kuratorium des Museums fristlos entlassen worden, nachdem bekannt geworden war, dass er dem MAK mit fingierten Catering-Rechnungen einen Schaden jenseits der strafrechtlich maßgeblichen Wertgrenze von 50.000 Euro angerichtet haben soll. Ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue wurde allerdings im November 2011 von der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt. Noever hatte die Vorwürfe stets bestritten und pochte auf ihm angeblich zustehende Zahlungen aus Abfertigungs- und Urlaubsersatzansprüchen, Erfolgsprämien und einer Kündigungsentschädigung. Diese Forderungen sollen sich auf 450.000 Euro summiert haben. Am 22. Oktober war ein Verhandlungstermin vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien kurzfristig abgesagt worden.