In der Salzburger Osterfestspiel-Affäre hat die Staatsanwaltschaft knapp drei Jahre nach Beginn der Ermittlungen nun beim Landesgericht Salzburg Anklage gegen drei Beschuldigte erhoben. Das bestätigte Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg. Die Anklage sei aber noch nicht rechtskräftig, da sie noch nicht zugestellt wurde.
Laut Bettina Maxones-Kurkowski, Sprecherin des Landesgerichtes Salzburg, wird der ehemalige Osterfestspiele-Geschäftsführer Michael Dewitte wegen des Verdachts der Untreue, der frühere Technische Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus Kretschmer, wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen schweren Betrugs und der Untreue sowie ein dritter Angeklagter wegen gewerbsmäßigen schweren Betruges angeklagt. Neher betonte, dass im Komplex rund um die Osterfestspiele aber noch weiter ermittelt werde.
Causa kam 2009 ins Rollen Von welcher Schadenshöhe die Staatsanwaltschaft ausgeht, sagte Neher nicht. Bisher hatte die Anklagebehörde den mutmaßlichen Gesamtschaden mit rund 3,1 Mio. Euro beziffert. Unter anderem geht es um den Vorwurf ungerechtfertigt bezogener Provisionen.
Die Causa war im Dezember 2009 ins Rollen geraten. Nach Bekanntwerden erster Malversationen wurde Dewitte fristlos entlassen, rund einen Monat später feuerten die Salzburger Festspiele ihren Technik-Chef. Während die Staatsanwaltschaft noch ermittelte, wurden bereits zwei Zivilprozesse geführt: Die ehemalige Buchhalterin des Festivals klagte Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (S) wegen des Verdachts der Kreditschädigung, das Verfahren endete mit einem außergerichtlichen Vergleich.
Und die Osterfestspiele GmbH forderte in einem Zivilprozess rund 1,5 Mio. Euro Schadensersatz von vier beklagten Parteien: von zwei Rechtsanwälten, die "ohne vertragliche Grundlage" die Auszahlung von Provisionen, Reisekosten, Extrapauschalen und Überstundenabgeltungen in der Höhe von rund 1,1 Mio. Euro veranlasst hätten, von Kretschmer sowie von einer Wiener Steuerberatungskanzlei. Dieses Verfahren wurde heuer am 23. Oktober geschlossen, die schriftlichen Urteile liegen noch nicht vor.
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