Pleite für EMI
Pink-Floyd-Urteil krempelt Musikwelt um
12.03.2010
Keine einzelnen Songs, nur Alben im Internet: Online-Revolution von Pink Floyd.
Über 200 Millionen verkaufte CDs, Rekord-Konzerte (das größte in Österreich) und legendäre Alben wie The Wall oder Dark Side Of The Moon: Seit 1967 zählen Pink Floyd zu den Eckpfeilern des Musikbusiness. Aus der Zeit der Schallplatte kommend, stellen die Rock-Dinos nun auch die Internet-Musik auf den Kopf. Donnerstag entschied der Londoner High Court, dass Pink-Floyd-Songs künftig nicht mehr einzeln, sondern nur – so wie einst von der Band konzipiert – als gesamte Alben verkauft werden dürfen. Die Plattenfirma EMI muss Pink Floyd nun 60.000 Pfund (66.000 Euro) an Anwalts-Kosten zahlen. Sowie eine nicht genannte Beteiligung an allen bisher verkauften Online-Songs.
Musik-Revolution
Die Vorgeschichte: EMI wollte via iTunes
Floyd-Songs einzeln oder als Ringtones verkaufen, doch die Bombast-Band
beharrte auf einem Ur-Vertrag: Schon in den 70ern Jahren verwehrten sie
jegliche Auskoppelungen. Kulthits wie Money oder Wish You Were Here gab es
nie als Singles zu kaufen. „Der aktuelle Floyd-Vertrag ist zwar 12 Jahre
alt, doch Begriffe wie ‚gesamte Platte‘ oder ‚Album‘ gelten auch noch im
Internet-Zeitalter“, begründete Richter Andrew Morritt seinen Entscheid.
Die Causa Pink Floyd: eine Musik-Revolution, so brisant wie einst das Bosman-Uteil im Fußball. Mega-Acts wie Stones oder McCartney (beide haben EMI schon verlassen) könnten im Internet auf die kompletten Alben bestehen. Und somit deutlich mehr als bloß mit einzelnen Songs verdienen. Newcomer hingegen würden wohl lieber weiter nur ihre Hits verkaufen, weil die Qualität für ganze Alben kaum reicht.