Keine Entlassung
Polanski bleibt in Auslieferungshaft
20.10.2009
In den USA drohen dem Regisseur 50 Jahre Haft.
Roman Polanski bleibt in Schweizer Auslieferungshaft. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat dem polnischen- französischen Starregisseur die Entlassung wegen hoher Fluchtgefahr verwehrt. Er habe sich bereits 1978 durch seine Ausreise nach Europa dem US-amerikanischen Strafverfahren entzogen. Die heutige Motivation zu einer Flucht sei groß. Die theoretisch mögliche Freiheitsstrafe in Amerika sei 50 Jahre.
Hohe Fluchtgefahr
Die Richter verweisen darauf, dass die
Inhaftierung des Beschuldigten während des Auslieferungsverfahrens die Regel
bildet. Eine Auslieferung würde für Polanski zu einer empfindlichen Trennung
von seiner Frau und seinen beiden minderjährigen Kindern führen. Ebenso
würde die Auslieferung eine Unterbrechung seiner Tätigkeit als Regisseur
bedeuten. Sein Anwalt habe ausgeführt, dass eine länger dauernde Haft den
Totalverlust der von Investoren aufgebrachten Mittel von 40 Millionen Dollar
(26,8 Mio. Euro) bedeuten würde.
In Anbetracht der kleinräumigen Schweiz sei ein Grenzübertritt innerhalb weniger Stunden möglich. Polanski sei zudem in der Schweiz nicht stark verwurzelt. Eine Einziehung der Reisedokumente würden seine Fluchtmöglichkeiten nicht einschränken. Als polnisch-französischer Doppelbürger könne er sich jederzeit Ersatzdokumente besorgen. Da er von praktisch jedem Ort der Schweiz innerhalb weniger Stunden das Land verlassen könnte, sei auch eine tägliche Meldepflicht bei der Polizei als Ersatzmaßnahme nicht geeignet.
Grundstück als Kaution abgelehnt
Die von Polanski angebotene
Kaution in Form einer Beschlagnahme seines Grundstücks in Gstaad, verbunden
mit einer Grundbuchsperre, genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Gesetzlich vorgesehen sei die Leistung einer Kaution nur durch Hinterlegung
von Bargeld oder Wertgegenständen oder in Form einer Bürgschaft. Diverse
Einwände gegen die Auslieferung als solche hat das Bundesstrafgericht nicht
näher geprüft. Die entsprechenden Vorbringen seien erst im
Auslieferungsverfahren selbst zu beantworten. Auf jeden Fall scheine die
Auslieferung Polanskis an die USA nicht offensichtlich unzulässig.
Der Regisseur war am 26. September bei der Einreise in die Schweiz auf Basis eines US-Haftbefehls in Zürich verhaftet worden. Seither sitzt er in Auslieferungshaft. Er hätte am "Zurich Film Festival" geehrt werden sollen. Polanski hatte sich 1977, im Alter von 43 Jahren, in den USA an einer 13-Jährigen vergangen. Er bekannte sich schuldig und saß 47 Tage im Gefängnis. Vor der Urteilsverkündung floh er nach Europa und kehrte nicht mehr in die USA zurück. Seitdem lebt Polanski in Frankreich und zeitweise in Gstaad. Bei früheren Aufenthalten in der Schweiz war Polanski unbehelligt geblieben.