Schulbuchverlage zittern: Sollte es keine Einigung um Urheberrechtsverletzungen in Schulbüchern geben, könnte geklagt werden.
Eine aufsehenerregende Klage könnte im nächsten Jahr auf Schulbuchverlage zukommen. Bei einer geplanten Enquete im Februar soll nach jahrelangen Verhandlungen über unautorisierte Veränderungen an literarischen Texten in Schulbüchern eine Einigung zwischen Verlagen und den betroffenen Autoren erzielt werden. Andernfalls müsse man einen Musterprozess führen, der bereits in Vorbereitung sei, so Gerhard Ruiss von der IG Autorinnen. Kläger: Literaturnobelpreisträgerin Elfriede Jelinek.
Eingriff in Texte
Von den Autoren gefordert wird ein
"Einschaurecht", das entweder im Urheberrechtsgesetz oder in einem Vertrag
festgeschrieben werden soll. Damit sollen Eingriffe in die Texte nicht an
den Autoren vorbei möglich sein. Die Vorgespräche mit allen Beteiligten -
federführend ist das Kulturministerium - seien derzeit am Laufen, bei der
Enquete wolle man handelseins werden. Nach wie vor würde in Schulbüchern in
literarische Texte eingegriffen, ohne den Autor darüber vorab zu informieren
oder zu fragen. Das reiche von Anpassung an Rechtschreibregeln bis hin zum
Austausch von ganzen Wörtern, so Ruiss. Eine festgeschriebene
Verständigungspflicht, die dem Autor den Einspruch ermöglicht, soll die Lage
in Hinkunft verbessern.
Jelinek in Front?
"Derzeit sind wir in Vorbereitung zu einem
Musterverfahren mit Elfriede Jelinek, falls wir keine Einigung erzielen", so
Ruiss, der allerdings von einer gemeinsamen Lösung ausgeht. "Hier wird
immerhin eine Nobelpreisträgerin verschlimmbessert. Was muss noch passieren,
damit ich mich als Autor nicht mehr ändern lassen muss? Das ist keine Frage
der Schuldigensuche, sondern des Respekts." Ein etwaiger Gerichtsstreit
"würde auf einem viel längeren Weg kein anderes Ergebnis haben als das auf
dem Verhandlungsweg erzielbare", so Ruiss.