Im Streit um die Beschlagnahme von Kunstwerken setzte sich Prag durch.
Der Fall sorgte im Mai dieses Jahres für gehöriges Aufsehen: Auf Antrag einer Schweizer Firma ließ das Wiener Handelsgericht im Belvedere drei wertvolle Kunstwerke aus Tschechien beschlagnahmen. Hintergrund der umstrittenen Aktion war ein seit Jahren schwelender Streit um die Zulassung von Blutplasma des Schweizer Unternehmens Diag Human. Die Firma fordert von der tschechischen Regierung Schadenersatz in Millionenhöhe.
Gericht hebt Beschlagnahme auf
Wie das tschechische Nachrichtenportal iDnes.cz berichtet, hat die österreichische Justiz nun die Sicherstellung der drei Kunstwerke, die der Prager Nationalgalerie und der Mährischen Galerie in Brünn gehören, aufgehoben. Eine entsprechende Entscheidung des Gerichts sei dem Wiener Anwalt des tschechischen Gesundheitsministeriums zugegangen, schreibt iDnes. Begründet wird die Entscheidung mit einem internationalen Abkommen über die Immunität des Eigentums fremder Staaten und dem außerordentlichen kunsthistorischen Wert der Werke. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Tschechien holt Kunstwerke zurück
Die Kunstwerke sollen nun möglichst bald nach Tschechien zurückgebracht werden, heißt es aus der Prager Nationalgalerie. Aus Sorge vor weiteren Beschlagnahmen hat das Kulturministerium in Prag bereits vor einiger Zeit den Verleih von Kunstwerken ins Ausland eingestellt.
Auch tschechische Lokomotive in Wien beschlagnahmt
Für Aufsehen gesorgt hat im Frühjahr auch die Beschlagnahme einer tschechischen Lokomotive, die in Österreich zu Testfahrten unterwegs war. Die fabrikneue Skoda-Maschine dient seither als Sicherheitsleistung in einem Patentstreit zwischen den Schienenfahrzeugherstellern Skoda und Bombardier. Die Lokomotive steht seither in einer Remise der Wiener Lokalbahnen in Inzersdorf.