Wien
Burgtheater klagt Ex-Direktor Hartmann
22.05.2014
Burg fechtet Vertragsverlängerung "wegen Irrtum und Arglist" an.
Für den Fall, dass der frühere Burgtheater-Direktor Matthias Hartmann im Juni im arbeitsgerichtlichen Prozess um seine Entlassung Recht erhält, hat nun das Burgtheater Klage eingereicht. Susanne Pichler, Sprecherin des Wiener Arbeits- und Sozialgerichts (ASG), bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Presse" (Freitag-Ausgabe) auf APA-Nachfrage.
Demnach hat die Burgtheater GmbH am 14. Mai für jenen Fall juristische Schritte eingeleitet, dass Hartmanns rund um die Finanzaffäre an der Burg ausgesprochene Entlassung vom Gericht für rechtsunwirksam erklärt wird und er Anspruch auf rund zwei Millionen Euro hat, die sich aus der Kündigungsentschädigung, offenen Gagen sowie Zahlungen aus seinem bis Ende August 2019 abgeschlossenen Vertrag zusammensetzen.
In ihrer Klage fechtet die Burgtheater GmbH die Anfang 2012 durch Ex-Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) durchgeführte Verlängerung des ursprünglich bis Ende August 2014 laufenden Vertrages nun "wegen Irrtum und Arglist" an. Hätte man damals schon von den Vorfällen an der Burg gewusst, so die Begründung, wäre diese Verlängerung nicht entstanden.
Als Prozesstermin ist laut ASG der 27. Juni, 12.30 Uhr, anberaumt. Als Zeugen sind sowohl Schmied als auch Bundestheater-Holding-Chef Georg Springer, dessen Stellvertreter Othmar Stoss und Sektionschef Michael Franz als Zeugen geladen. Für den von Hartmanns Anwälten wegen "unberechtigter" und "unwirksamer" Entlassung bestrebten Prozess gibt es indes noch keinen konkreten Termin. Hartmanns Anwältin Katharina Körber-Risak bezeichnet die juristischen Schritte des Burgtheaters gegenüber der "Presse" jedenfalls als "juristischen Blödsinn". Man wolle vielleicht "Zeit retten, um nicht zu hören, was wir in einigen Wochen zu sagen haben".