Scheidungs-Prozess
Lisi Polster fordert 1,5 Millionen Euro
16.10.2008
Sie will von Toni Polster 1,5 Millionen Unterhalt – im Voraus für die nächsten 40 Jahre. Tonis Mama: "Ihre Forderungen sind abgehoben."
Noch in der Vorwoche hatte Waltraud Polster trotz des erbitterten Rosenkriegs Verständnis für ihre Schwiegertochter. „Ich liebe Lisi wie meine eigenen Kinder“, so Mama Polster über ihre Gefühle zu ÖSTERREICH.
Fassungslos
Doch jetzt hat sich ihre Stimmung deutlich
verschlechtert. „Die Lisi glaubt, sie ist in Hollywood. Ihre Forderungen
sind abgehoben. Sie will von meinem Sohn 1,5 Millionen Euro an
Unterhaltszahlungen im Voraus für die nächsten 40 Jahre. Wozu braucht man
einen derart hohen Betrag? Unterhalt erhält man normalerweise monatlich wie
den Gehalt“, zeigt sich Toni Polsters Mutter fassungslos.
Die Reaktion ist verständlich, denn in die 1,5 Millionen Euro (über 20 Millionen Schilling) ist Lisi Polsters Forderung auf eine 5-Zimmer-Wohnung mit Garten in Wiener Nobelbezirk nicht inkludiert. Manfred Pilgerstorfer, der Toni Polster vor Gericht als Anwalt vertritt, will dazu keine Stellungnahme abgeben.
Angesichts dieses Geldbetrags wundert es nicht, dass die Nerven am Mittwoch im Verhandlungssaal blank lagen und Lisi einen Tobsuchtsanfall bekam. „Als Lisi zum Weinen begann, hat Toni sie im Verhandlungssaal auch getröstet und in die Arme genommen. Er ist ein sehr gutmütiger Mensch“, erzählt Waltraud Polster.
Tatsächlich ist es unüblich, dass man sich den Unterhalt als Vorauszahlung auf die nächsten 40 Jahre cash auszahlen lässt. Denn niemand kann wissen, was die Zukunft bringt. Heiratet Lisi wieder, dann muss der Ex gar keinen Unterhalt mehr zahlen. Verdient Toni in den nächsten Jahren weniger, dann reduzieren sich ebenfalls die Unterhaltszahlungen.
Hat Lisi Polster ihr Recht verspielt?
Ob die Unterhaltsforderung
monatlich oder gleich als Vorauszahlung geleistet werden muss, wird die
Richterin Ursula Kovar entscheiden. Doch immer mehr Scheidungsexperten
zweifeln, ob Lisi mit ihrer Medienoffensive, bei der sie Vermögenswerte und
die Scheidungsklage veröffentlichte, ihr Recht auf Unterhalt nicht bereits
verspielt hat. „Rein rechtlich ist jede Scheidung ein nicht öffentliches
Verfahren. Wenn man die Scheidungsklage eine Woche vor der ersten
Verhandlung den Medien zum Abdrucken gibt, ist das eine schwere Verfehlung,
die dazu führt, dass man das Recht auf Unterhalt verwirkt“, sagt der
Scheidungsanwalt Raimund Hora. Anders gesagt: Lisi Polsters Anwälte Kristina
Köck und Alfred Boran haben mit ihrer Strategie für Schlagzeilen gesorgt,
aber so die Chancen von Lisi Polster vor Gericht aufs Spiel gesetzt.
Am 24. November geht der Polster-Rosenkrieg in Runde zwei.