Eklat
Bushido CD von Gericht beschlagnahmt
05.08.2013
Alle CDs die "Stress ohne Grund" beinhalten dürfen nicht mehr verkauft werden.
Die nächste Runde im Eklat rund um den neuen Bushido-Song "Stress ohne Grund " ist erreicht. Denn so grundlos hat der Rapper nun wirklich nicht Stress. In dem neuen Titel beschimpft und bedroht er sämtliche Prominente der deutschen Wirtschaft, Politik und auch Society. Und genau aus diesem Grund hat nun das Amtsgericht-Berlin-Tiergarten einen Beschlagnahme-Beschluss (AZ: 222Js1201/13) erlassen. Das geht aus einem Bericht der deutschen Bild Zeitung hervor, der dieser vorliegt.
CD nicht mehr erlaubt
Aus diesem Papier geht hervor dass, "die Audio-CD 'NwA' des von Shindy, erschienen im Label Bushido (Sony Music), sowie von Datenträgern, auf denen die Audio-Datei des Stückes ,Stress ohne Grund' in der am 12. Juli 2013 veröffentlichten Version gespeichert ist“, sofort beschlagnahmt werden darf. Das bedeutet nichts anders, als, dass die CD weder versendet noch verkauft werden darf. Wer die Platte freilich schon erstanden hat, darf sie behalten. Denn gegen bereits erworbenen Besitz ist die Justiz machtlos.
Berliner Bürgermeister brachte Stein ins Rollen
Laut des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten ist im elften Titel der Shindy-CD, dem Lied "Stress ohne Grund", der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Darin rappt Bushido nämlich: "Halt die Fresse, fick die Presse, Kay, du Bastard bist jetzt vogelfrei. Du wirst in Berlin in den Arsch gefickt wie Wowereit." Der angesprochene Berliner Bürgermeister konnte diese Textzeilen freilich nicht auf sich sitzen lassen und erstattet Anzeige wegen "aller in Betracht kommender Straftaten". Erst in der Vorwoche wurde eine Hausdurchsuchung in den Lable-Räumen des Rappers durchgeführt und dabei diverse Tonträger und Aufzeichnungen zur Beweissicherung beschlagnahmt. Das sieht nun förmlich danach aus, als hätte Bushido doch eher Stress wegen ganz vieler Gründe.