Es geht ihm an die Ohren
Disney klagt gegen Deadmau5
04.09.2014
Der DJ darf sein Markenzeichen vielleicht nicht mehr benutzen.
Diese Silhouette kennt jeder, der sich in der DJ-Szene ein wenig auskennt. Die riesigen Mauseohren, genannt „,mau5-head“, die Deadmau5 seinen Namen geben, sind auch sein größtes Markenzeichen. Nun wollte der Kanadier sein Logo auch in den USA als Marke schützen lassen, doch wie TMZ.com berichtet läuft der Disney-Konzern dagegen Sturm. Der Grund ist recht eindeutig: Das Logo ist dem vom Mickey Mouse schlichtweg zu ähnlich.
Mausefalle
Nun geht es mit den beiden Streitparteien sogar vor Gericht. Deadmau5 tritt seit über zehn Jahren mit dem riesigen Mausekopf auf. Doch „die Ohren von Micky Maus gibt es seit über 60 Jahren. Deadmau5 ein Anrecht auf seine Marke zu lassen, würde Disney schaden“, heißt es in den Gerichtsakten.
Joel Zimmermann, wie der DJ bürgerlich heißt, will sich aber nicht so einfach geschlagen geben. „Sie sollen die Anwälte holen“, schrieb er auf Twitter. Es geht um viel, denn mit seiner geliebten Mäusemaske, würde der DJ auch viel Wiedererkennungswert einbüßen. Bleibt abzuwarten, wie sich die Causa Maus vs. Maus entwickelt.