US-Popstar Madonna (54) sieht sich nach einem Konzert in Russland mit einer Schadenersatzforderung in Höhe von umgerechnet 8,3 Millionen Euro konfrontiert. Ein Gericht in St. Petersburg begann am 11. Oktober in Abwesenheit der Sängerin mit der Prüfung einer Klage wegen angeblicher "Schwulenpropaganda". Wegen Aufruf zur Toleranz Madonna hatte im August bei einem Auftritt in der Stadt zur Toleranz gegenüber Homosexuellen aufgerufen. Damit habe die Künstlerin die Gefühle Gläubiger verletzt, zitierte die Agentur Interfax aus einer Strafanzeige mehrerer Bürger. Im März war in der Touristenmetropole ein umstrittenes Gesetz in Kraft getreten, das öffentliches Reden über Homosexualität unter Strafe stellt.
Madonna reagiert nicht Das Gericht habe einen Brief mit den Vorwürfen an Madonnas Adresse in New York geschickt, teilte eine Justizsprecherin mit. Zu der nicht öffentlichen Prüfung der Klage sei kein Anwalt der Pop-Ikone erschienen. Einer der Madonna-Gegner verteidigte die hohe Schadenersatzforderung. Die Strafe müsse "so hoch sein, dass die Sängerin über ihre Taten ins Grübeln komme", sagte er.
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