Die Komponisten des Sabrina-Setlur-Songs "Nur mir" haben zu Unrecht eine Rhythmussequenz aus einem Stück der Gruppe Kraftwerk kopiert. Sie verstießen damit gegen das Urheberrecht, urteilte der Bundesgerichtshof am 13. Dezember in Karlsruhe.
Hier das Corpus delicti "Nur mir"
Verfahren lief seit 2004 Demnach ist es unzulässig, die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge für eigene Zwecke zu verwenden, "wenn es einem durchschnittlichen Musikproduzenten möglich ist, eine gleichwertige Tonaufnahme selbst herzustellen". Der Rechtsstreit hatte die Justiz seit 2004 beschäftigt und war durch mehrere Instanzen gegangen. Auslöser: Zwei Sekunden dauernde Frequenz Dabei ging es um eine etwa zwei Sekunden lange Sequenz aus dem Hintergrundrhythmus des 1977 veröffentlichten Stücks "Metall auf Metall". Diese sei dem Titel "Nur mir" als Dauerschleife unterlegt, den Setlur (38) in zwei Versionen eingespielt hatte. Die Musikstücke befinden sich auf zwei im Jahr 1997 erschienenen Tonträgern. Die Nutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung des Berechtigten kann laut dem BGH-Urteil erlaubt sein, wenn das neue Werk zu den "entlehnten Tönen oder Klängen einen so großen Abstand hält, dass es als selbstständig anzusehen ist".
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