"Stress ohne Grund"
Einschränkungen für Bushido-Lied
22.07.2013
Über "Stress ohne Gund" wurde ein Werbe- und Verbreitungsverbot verhängt.
Das umstrittene Lied "Stress ohne Grund" des Rappers Bushido (34) darf schon seit 19. Juli an nicht mehr öffentlich in Deutschland verbreitet werden. Der Termin sei vorgezogen worden, teilte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien am Donnerstag mit. Die Musik-CD "NWA" des Interpreten Shindy mit dem Bushido-Song wurde am Mittwoch vorläufig auf den Index gesetzt und als gefährdend für Minderjährige eingestuft.
Verbreitungsverbot vorgezogen
Ursprünglich sollten die Einschränkungen mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ab 22. Juli in Kraft treten. Es gab aber Hinweise, dass der Interpret zum schnellen Kauf vor der Indizierung aufrufe, erklärte die Prüfstelle. Der Bundesanzeiger veröffentliche diese nun bereits am Freitag. Laut Prüfstelle wirke der Inhalt verrohend, reize zu Gewalt an und diskriminiere Frauen sowie Schwule. Die CD darf nur noch unter dem Ladentisch an Erwachsene und nicht an Jugendliche verkauft werden.
Werbeverbot für Bushido-Song
Auch öffentliche Werbung sowie Versand sind dann untersagt. Der Bushido-Song enthält Tötungs- und Gewaltfantasien sowie schwulenfeindliche Parolen. Politiker werden mit heftigen Worten beleidigt. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und der FDP-Bundestagsabgeordnete Serkan Tören haben Strafanzeigen gestellt. Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft sagte am 18. Juli, die Prüfung der Anzeigen dauere an. Einen Bericht der "Bild"-Zeitung, wonach Bushido keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen sollen, bestätigte der Sprecher nicht. Die Entscheidung ist laut Prüfstelle vorläufig, weil sie noch einem größeren Gremium vorgelegt werden muss. Dieses entscheidet voraussichtlich Anfang September, ob es bei der Indizierung bleibt.