Gericht sah in erster Instanz keine Ehrenbeleidigung - Sänger legte Berufung ein
Andreas Gabalier ist mit seiner Ehrenbeleidigungsklage gegen Konzerthaus-Chef Matthias Naske in erster Instanz abgeblitzt. Das Wiener Handelsgericht hat die Zivilklage des Sängers am 5. September abgewiesen. Das hat ein Gerichtssprecher der Tageszeitung "Standard" bestätigt, wie diese in einer Voraus-Meldung berichtete.
Das Gericht argumentiert sinngemäß, dass sich Gabalier die öffentlichen Aussagen des Konzerthaus-Chefs gefallen lassen muss, da auch er, Gabalier, am öffentlichen Diskurs teilnehme, schrieb das Blatt. Naske habe implizite Tatsachenbehauptungen geäußert, keine (allenfalls vorwerfbaren) Werturteile.
Gabalier legt Berufung ein
Ein Interview der Tageszeitung "Presse" mit Naske hatte den Streit ausgelöst. Er würde Gabalier, anders als der Musikverein, nicht auftreten lassen, "weil das Signale sind. Man muss wissen, wer Gabalier ist und wofür er steht", sagte der Konzerthaus-Chef damals.
Gabalier hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, nun ist als zweite Instanz das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Zug, schrieb der "Standard". Anhängig sei außerdem noch jene Klage, die Gabaliers Tonstudio Stall-Records gegen das Konzerthaus und Naske eingebracht hat. Naskes Aussagen seien "herabsetzend", Gabalier werde ins rechte Eck gerückt, was wirtschaftliche Einbußen zur Folge habe, heißt es darin. "Einen Antrag auf einstweilige Verfügung wies das Handelsgericht ab, nun wartet man einmal auf die Entscheidung des OLG", hieß es im Bericht.