Prüfung. Bei den Coldplay-Konzerten machte die Finanzpolizei Schwerpunktkontrollen. Nun liegen erste Ergebnisse vor: Insgesamt wurden 154 Personen hauptsächlich aus der Security-Branche kontrolliert, dabei wurden bisher elf Verstöße nach dem Sozialversicherungsgesetz und eine Übertretung nach dem Ausländer-Beschäftigungsgesetz festgestellt.
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Einige arbeiteten trotz Sozialleistungen
Verstöße. In vielen Fällen wird noch ermittelt, die Zahl der Verstöße könnte steigen. Bei einer Firma wurde ein Abgabenrückstand von 4.000 Euro eingetrieben, in einem anderen Fall besteht Verdacht auf ein Scheinunternehmen. Mobile „Bauchladenverkäufer“ ohne Registrierkassen wurden angezeigt. Einige der kontrollierten Beschäftigten beziehen zusätzlich Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Mindestsicherung, daher ergingen auch einige Mitteilungen an das AMS. In all diesen Fällen besteht der Verdacht auf Übertretungen der Meldepflichten des Arbeitslosenversicherungsgesetzes – es könnte Sozialleistungsbetrug vorliegen.