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Swift-Konzerte abgesagt: Nur diese Kosten bekommt man retour

08.08.2024

Während die Tickets erstattet  werden, bleibt man auf vielen anderen Kosten liegen.

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Nach der Absage der Konzerte des US-Megastars Taylor Swift sind viele Fans nicht nur enttäuscht, sondern fragen sich auch, ob sie das gebuchte Hotel oder das Zugticket deswegen kostenlos stornieren können. Durch die Absage haben Konsumentinnen und Konsumenten Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Die Rückerstattung innerhalb von zehn Tagen hat der Veranstalter bereits gestern abends angekündigt. Das werde automatisch erfolgen.

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Bei einem Kauf über ein Kartenbüro rät der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer (AK), dieses zu kontaktieren.

Keine Rückzahlungsverpflichtung  

Bei Hotel und Anreise besteht keine die Rückzahlungsverpflichtung des Veranstalters für die Ticketkosten. Zusätzlich gebuchte Leistungen, etwa die Übernachtung oder die Anreise, sind von der Absage grundsätzlich nicht betroffen. Die entsprechenden Verträge bestehen weiterhin. Welche Kosten bei einer allfälligen Stornierung des Zimmers anfallen, ergibt sich meist aus den Buchungsunterlagen. Ob die Anreise kostengünstig storniert oder umgebucht werden kann bzw. welche Kosten dafür anfallen, ergibt sich aus den Geschäftsbedingungen. Im schlimmsten Fall erhalten Konsumentinnen und Konsumenten bei Nichtantritt der Reise nach Wien keine Erstattung. Diese Kosten müssen auch nicht vom Konzertveranstalter getragen werden.

 

Wenn Swift-Fans bei einem Veranstalter ein Gesamtpaket - etwa Ticket plus Anreise oder Ticket plus Hotel - gebucht haben, kann diese Reise laut AK kostenlos storniert werden, weil ein wesentlicher Teil des Arrangements, eben das Konzert, nicht stattfindet. Ansprechpartner ist der Reiseveranstalter. Betroffene sollten unbedingt mit diesem Kontakt aufnehmen und die Reise aus dem genannten Grund schriftlich stornieren sowie die Rückzahlung des kompletten Reisepreises einfordern.

Kommt der Konzert- oder Reiseveranstalter der Rückzahlungsverpflichtung nicht nach, solle man sich an den Konsumentschutz der Arbeiterkammer richten.
 

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