Staatsanwaltschaft: Die Sängerin könnte unter Auflagen freikommen.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat für die in Untersuchungshaft sitzende No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa Haftverschonung beantragt. Ein entsprechendes Schreiben sei dem Haftrichter am Freitag zugegangen, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. In dem Schreiben würden Auflagen vorgeschlagen, unter denen die 26-Jährige aus der U-Haft kommen könnte.
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Ein Sprecher des Amtsgerichts sagte, über den Antrag werde nicht mehr am Montag entschieden. Benaissa soll einen Mann wissentlich mit HIV infiziert haben.