Gericht entschied
Niederlage für Franjo Pooth im Leibwächter-Streit
01.10.2008
Der Pleiteunternehmer darf sich nicht weiter rufschädigend über einen Ex-Angestellten der Familie äußern.
Pleite-Unternehmer Franjo Pooth hat im Streit mit einem früheren Leibwächter seiner Familie vor dem Düsseldorfer Landgericht eine Niederlage erlitten. Die Zivilkammer bestätigte am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen Pooth, mit der sich der Bodyguard gegen rufschädigende Äußerungen des 39-Jährigen gewehrt hatte.
Der Ehemann von Werbestar Verona Pooth hatte mitten in der Schlammschlacht um die Millionenpleite seiner Firma "Maxfield" in einem Interview erklärt, der Ex-Leibwächter habe in das Haus der Familie eingebrochen und private Unterlagen gestohlen. Außerdem behauptete er, dass die Sicherheit bei einem Personenschützer dieser Art nie gewährleistet gewesen sei. Der Bodyguard hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Äußerungen erwirkt. Pooth legte Widerspruch ein und zog vor das Landgericht Düsseldorf.
Ehrverletzend
Die Zivilkammer gab dem Personenschützer nun jedoch
recht und wertete die Äußerungen Pooths als ehrverletzend und
herabwürdigend. Er habe nicht glaubhaft machen können, dass die Behauptungen
tatsächlich der Wahrheit entsprächen, sagte der Vorsitzende Richter
Hans-Joachim Wirtz. Sollte sich Pooth, der nicht vor Gericht erschien,
weiterhin ähnlich über seinen ehemaligen Angestellten äußern, droht ihm eine
Ordnungsgeldstrafe.
Der Anwalt des Leibwächters, Michael Heinz, erklärte, das Urteil sei eine Genugtuung. Nun werde er mit seinem Mandanten beraten, ob eventuell auch Schadensersatzansprüche gegen Pooth geltend gemacht würden. Gegen Verona Pooth hat der Leibwächter wegen gleichartiger Vorwürfe in einem TV-Interview bereits Schmerzensgeldforderungen vor dem Düsseldorfer Landgericht erhoben. Wann es hier zu einer Entscheidung komme, sei aber noch unklar, sagte eine Gerichtssprecherin.