13 Jahre soll Schauspieler Florian Teichtmeister Kinderpornografie auf verschiedenen Datenträgern gesammelt haben. Dafür drohen ihm nur 2 Jahre Haft.
Der Wiener Schauspieler Florian Teichtmeister muss sich am 8. Februar wegen schwerer Vorwürfe vor Gericht verantworten. Demnach wirft die Staatsanwaltschaft dem bekannten Mimen vor, zwischen Februar 2008 und August 2021 insgesamt 58.000 (!) einschlägige Dateien von minderjährigen Personen auf Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop, 13 externen Festplatten, einem USB-Stick und drei Speicherkarten gehortet zu haben (oe24 berichtete). Teichtmeister soll auch an Drehorten Fotos von teils minderjährigen Darstellern gemacht und daraus – mit Sprechblasen mit pornografischen Inhalten versehene – Collagen erstellt haben.
Als seine eigene Lebensgefährtin eins der einschlägigen Bilder entdeckte, alarmierte sie die Polizei und brachte somit den Stein ins Rollen. Laut seinem Anwalt Michael Rami werde sich Teichtmeister bei dem Prozess schuldig bekennen. Er habe in den vergangenen eineinhalb Jahren stets mit den Behörden kooperiert und sei auch seit zwei Jahren in psychologischer Behandlung, "mit deren Hilfe es ihm gelungen ist, seine seelischen Probleme aufzuarbeiten, die ihn zum Besitz der besagten Dateien gebracht hatten", so Rami in einem Medienstatement.
Teichtmeister drohen nur 2 Jahre Haft
Auf den Besitz pornografischer Darstellungen von minderjährigen Personen steht laut Strafgesetzbuch (Paragraf 207a) bis zu ein Jahr Gefängnis als Strafe, handelt es sich um die Darstellung unmündiger Personen (unter 14 Jahren) erhöht sich die mögliche Strafe auf (nur!) zwei Jahre Haft. Der Straftatbestand ist auch schon erfüllt, wenn jemand im Internet wissentlich auf pornografische Darstellungen Minderjähriger zugreift. Herstellung und Weitergabe werden wesentlich härter bestraft. Kommt es auch zu Gewaltanwendungen, drohen bis zu zehn Jahre Haft.