Letzten Freitag trafen Christine Kaufmann und Noch-Ehemann Klaus Zey sich vor Gericht. Nach drei Stunden wurde die Scheidung von Richterin Gisela Kufner-Pisner vertagt. Eine Einigung scheint in weiter Ferne.
Abfindung Der arbeitslose Maler fordert Unterhaltszahlungen, 2.300 Euro im Monat. Kaufmann beruft sich auf einen Ehevertrag und bietet eine Abfindung von 10.000 Euro an. Klaus Zey will angeblich 90.000 Euro.
Zey klagt gegen den Ehevertrag. Denn das Abkommen gehe davon aus, dass beide Parteien ihre Erwerbstätigkeit während der Ehe aufrechterhalten, so bild.de. Doch das sei nicht der Fall, erklärt Zeys Anwältin: "Herr Zey hat sein Können fast ausschließlich für die Projekte seiner Frau eingesetzt und muss sich beruflich neu positionieren." Weil er keine feste Anstellung hatte, hat er jetzt keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
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