Nach Prügelei

Dominic Heinzl gewinnt Sido-Prozess

19.07.2013

Nachrichtenmagazin nicht rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt.

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© Kernmayer
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Die medienrechtlichen Nachwehen seiner handgreiflichen Auseinandersetzung mit dem deutschen Rüpel-Rapper Sido haben dem ehemaligen Society-Reporter Dominic Heinzl nun einen Sieg gegen das Nachrichtenmagazin "News" eingebracht. "Das Blatt hatte nach dem Vorfall behauptet, Heinzl habe sich ohne bzw. geraume Zeit nach dem Schlag Sidos fallen gelassen. Richterin Nicole Baczak verurteilte "News" deshalb am Freitag im Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig wegen übler Nachrede zu einer Zahlung von insgesamt 3.500 Euro und die Veröffentlichung des Richterspruchs.

Vorgeschichte
Nach der am 19. Oktober 2012 ausgestrahlten Sendung war "Die Große Chance"-Juror Sido mit dem auf Interview-Fang befindlichen Heinzl in Streit geraten. Angeblich soll es bereits während der Live-Sendung zu wechselseitigen Provokationen gekommen sein. Sido wurde am Ende eines verbalen Disputs nach der Sendung tätlich: Seine Hand ging Richtung Heinzls Kopf, der offenbar getroffen wurde, sich noch zwei Schritte von Sido entfernte und dann nach wenigen Sekunden zu Boden ging.

"News" hatte am 25. Oktober über mehrere Seiten hinweg über diese Causa berichtet und dabei mehr oder weniger unverhohlen erklärt, der damalige ORF-Society-Berichterstatter - der Sender hat mittlerweile die Zusammenarbeit mit Heinzl beendet - hätte sich ohne bzw. geraume Zeit nach der "Feindberührung" fallen gelassen und vermutet, Sido sei einer Intrige Heinzls zum Opfer gefallen.

Gerichtsmediziner Christian Reiter hatte Anfang Juni in einem gerichtlich in Auftrag gegebenen Gutachten festgestellt, dass Heinzl von Sido am Rand der ORF-Castingshow "Die große Chance" einen zumindest mittelkräftigen Schlag kassiert habe, der bei Heinzl sogar eine kurzzeitige Ohnmacht bewirkte. Ein "theatralisches Zusammensinken" schloss Reiter explizit aus. Ursache des Zusammenbruchs war laut Reiter "eine Fluchtreaktion auf vegetativer Ebene".

Kein Wahrheitsbeweis
Dieses Gutachten war auch der Hauptgrund für Baczak, "News" letztlich zu verurteilen. Das Magazin habe den Wahrheitsbeweis nicht erbringen können. Heinzl sei auch am Hinterkopf verletzt worden, was wohl nicht passiert wäre, hätte er sein K.o.-Gehen nur vorgetäuscht. Die von "News"-Anwältin Katharina Raabe-Stuppnig ebenfalls vorgebrachte Berufung auf journalistische Sorgfaltspflicht ließ Baczak nicht gelten, weil die entsprechende medienrechtliche Bestimmung nur für Geschichten von überwiegendem öffentlichen Interesse - Beispiel wären etwa Malversationen von Politikern - gelte.

Raabe-Stuppnig gab keine Erklärung ab, deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Sie könne sich aber nicht vorstellen, dass ihr Mandant nicht weitere Schritte ergreifen werde. Heinzl und sein Anwalt Rami verzichteten hingegen auf Rechtsmittel.

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