Erbschaftsstreit

Gerichtserfolg für Lauda-Witwe Birgit

17.05.2024

Knalleffekt im Streit um das Millionenerbe von Niki Lauda. Das Oberlandesgericht stärkt Witwe Birgit den Rücken.  

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Im Mai jährt sich der Todestag von Niki Lauda zum fünften Mal. Bereits ein Jahr nach dem Tod des ehemaligen F1-Piloten und Unternehmers brachte Witwe Birgit, Mutter der Zwillinge Max und Mia, eine Klage gegen die Privatstiftung Lauda und die Verlassenschaft ein. Die 45-Jährige fordert zumindest den Pflichtteil ein.

Birgit steht Pflichtteil zu

Nun gab es einen Gerichtserfolg für Lauda-Witwe Birgit. Wie berichtet, stellte das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien bereits im Mai des Vorjahres fest, dass Birgit Lauda pflichtteilsberechtigt und insbesondere nicht erbunwürdig ist. Zudem wurde bestätigt, dass Laudas Lebensmittelpunkt Wien war und deshalb auch österreichisches Recht anwendbar ist.

Dagegen legte die Gegenseite Berufung ein, das Oberlandesgericht wies diese nun allerdings ab. Damit ist klar: Birgit Lauda steht der Pflichtteil (rund 16 Prozent) zu - der Stiftung bliebe nur noch ein außerordentliches Rechtsmittel.

Millionen-Poker

Damit ist der Streit ums Erbe aber noch nicht beendet. Das Gericht muss nun die konkrete Erbsumme festlegen. Dabei soll es um einen zweistelligen Millionenbetrag gehen.

Brisant ist auch der Umstand, dass Birgit Lauda erneut heiraten will Der österreichische Finanzexperte Marcus Sieberer ist demnach der Glückliche. Der 55-Jährige hat seinen Wohnsitz allerdings in der Schweiz, weswegen auch Birgit Lauda offenbar mit den Zwillingen dorthin übersiedeln möchte. Ab Herbst wurden die Kinder schon in einer Schweizer Schule angemeldet.

Sollte Birgit Lauda jedoch tatsächlich erneut heiraten, würde sie die Zuwendungen der Stiftung verlieren, berichtet der "Kurier". Dies hat der dreifache F1-Weltmeister Lauda noch in der Stiftungsurkunde festgeschrieben. Bei den Zuwendungen soll es sich unter anderem um Schulgeld, Urlaube, drei Hausangestellte sowie monatlich rund 20.000 Euro Taschengeld handeln. Weiters sollen auch die Betriebsausgaben für die Villa im 18. Bezirk und das stattliche Anwesen in Ibiza abgedeckt werden. Die Stiftung argumentierte bereits in der Vergangenheit, dass diese Zuwendungen auf den Pflichtteil anzurechnen seien.

Lauda, der sich einmal scheiden ließ, wollte eigentlich einen Streit zwischen seinen zwei Familien verhindern. Deshalb gab es auch ein anwaltlich aufgesetztes Testament. Er legte Wert darauf, dass seine Erben das Vermögen nicht verschleudern - auch nachkommende Generationen sollen noch versorgt sein.
  

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