Prozess gegen Ex-Manager

Joey Heindle: Berufung gegen Gerichtsurteil

05.02.2014

Er soll Helmut Werner tausende Euro zahlen. Jetzt wehrt sich Joey gegen das Urteil.

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© TZ Österreich/Pauty, Getty Images
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Der Streit mit Helmut Werner ist noch lange nicht zu Ende, denn das Urteil vom 2. Jänner will Joey Heindle so nicht hinnehmen. Zwar legte das Gericht fest, dass der Sänger seinem Ex-Manager nur 4.800 zahlen muss, doch Werner will nicht locker lassen und verlangt noch immer 140.000 Euro. "Streitwert sind 85.000 Euro, 140.000 will der Werner haben. Aber ads Gericht hat entschieden: Ich sollte 4.800 Euro zahlen", meinte Joey vor kurzem. Trotzdem legt Heindle nun Berufung ein.

Gibt nicht klein bei
"Meine Anwälte haben mir empfohlen, Berufung gegen das Urteil einzulegen. So ein Urteil ist für den Beruf eines Künstlers nicht zu akzeptieren und daher möchte ich den Fall von der nächsten Instanz prüfen lassen. Ich kämpfe weiter", will der 20-Jährige das Urteil nicht auf sich sitzen lassen. 2012 unterschrieb der Sänger einen Management-Vertrag beim Lugner-Schwiegersohn, der Heindle im RTL-Dschungelcamp unterbrachte. Noch vor Beginn der Sendung kündigte Joey den Vertrag - jetzt fordert Helmut Werner Ersatz für die entgangenen Einnahmen.

Zwei Anwaltskanzleien aus Wien und Köln unterstützen den Popstar im Prozess gegen seinen Ex-Manager und halten der Vertrag für nichtig - darum seien auch Werners Forderungen ungültig. "Nach deutschen Maßstäben ist der Management-Vertrag ohne jeden Zweifel sittenwidrig. Es wird sich nun zeigen, ob eine vergleichbare Rechtsprechung auch in Österreich etabliert werden kann", erklärt Heindles Anwalt Heiko Klatt. Ein neues Urteil wird frühestens im Herbst getroffen.

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