Polizeilicher Einsatz unwahrscheinlich: "Wir haben keinerlei Hinweise auf irgendwelche Pläne dieser Art."
Gegen Störaktionen wie absichtlich aus der Reihe tanzende Pärchen bei der Eröffnung des Wiener Opernballs können die Veranstalter kaum etwas ausrichten. Für einen Polizeieinsatz reicht bloßes Unruhestiften nämlich kaum. Nachträglich drohen den Saboteuren allerdings Geldstrafen. Das Opernballbüro hat vor Stör-Aktionen aber keine Angst.
Eva Dintsis vom Opernballbüro gab sich betont gelassen: "Ich rechne
jedenfalls nicht mit einer Sabotage." Auch Peter Goldgruber, Leiter der
Wiener Sicherheitsabteilung, erklärte: "Wir haben keinerlei Hinweise auf
irgendwelche Pläne dieser Art."
Keine Zwangsgewalt
Sollte Dintsis nicht recht behalten, steht der
Opernball jedenfalls vor einem Problem: Ein destruktives Paar könnte sich am
Wiener Parkett vor laufenden Fernsehkameras mühelos austoben, denn den
Ordnern wären die Hände gebunden. Falsche Tanzfiguren gelten nicht als
ausreichender Grund, um Zwangsgewalt anzuwenden, hieß es. Rechtlich dürfte
diese sowieso nur in Kooperation mit der Polizei angewendet werden.
Bei unpassenden Tanzschritten, mögen sie auch willentlich gesetzt sein, würde es keinen "Polizeieinsatz" geben. "Die Polizei dürfte erst einschreiten, wenn das Pärchen zum Beispiel unnötigen Lärm verursacht oder den öffentlichen Anstand verletzt", erklärte eine Juristin der Bundespolizeidirektion. Was würde die Polizei also konkret machen, wenn ein Ball bei der Eröffnung "sabotiert" wird? "Das hängt vom Ausmaß der Störung ab. Im schlimmsten Fall würden wir Beamte in Zivil losschicken, die das Pärchen dezent bitten würden, das Parkett zu verlassen", meinte Goldgruber.
Den Rest würde wohl der ORF erledigen. Heidelinde Hascheck, die am Opernball Regie führt: "Sollte etwas passieren, jemand ausrutschen oder hinfallen, werden wir mit der Kamera sicher nicht draufbleiben."
Geldstrafe
Bestraft würden die Krachmacher übrigens nicht nach
dem Strafgesetzbuch, sondern nach dem Wiener Landes- oder dem
Sicherheitspolizeigesetz. Das hieße, dass die Unruhestifter im schlimmsten
Fall vom Ball verwiesen würden und eine Geldstrafe befürchten müssten. Teuer
könnte es für das Debütanten-Paar aber werden, wenn die Organisatoren des
Opernballs bei einer privatrechtlichen Klage vor Gericht recht bekämen.
Würde es gelingen, einen Schaden nachzuweisen, welcher wissentlich und
willentlich herbeigeführt wurde, seien hohe Wiedergutmachungszahlungen
möglich. Dieser Sachverhalt wäre aber juristisch nur schwer nachweisbar.