Opernball 2009

Saboteuren der Eröffnung drohen Geldstrafen

17.02.2009

Polizeilicher Einsatz unwahrscheinlich: "Wir haben keinerlei Hinweise auf irgendwelche Pläne dieser Art."

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© Elisabeth Niesner
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Gegen Störaktionen wie absichtlich aus der Reihe tanzende Pärchen bei der Eröffnung des Wiener Opernballs können die Veranstalter kaum etwas ausrichten. Für einen Polizeieinsatz reicht bloßes Unruhestiften nämlich kaum. Nachträglich drohen den Saboteuren allerdings Geldstrafen. Das Opernballbüro hat vor Stör-Aktionen aber keine Angst.


Eva Dintsis vom Opernballbüro gab sich betont gelassen: "Ich rechne jedenfalls nicht mit einer Sabotage." Auch Peter Goldgruber, Leiter der Wiener Sicherheitsabteilung, erklärte: "Wir haben keinerlei Hinweise auf irgendwelche Pläne dieser Art."

Keine Zwangsgewalt
Sollte Dintsis nicht recht behalten, steht der Opernball jedenfalls vor einem Problem: Ein destruktives Paar könnte sich am Wiener Parkett vor laufenden Fernsehkameras mühelos austoben, denn den Ordnern wären die Hände gebunden. Falsche Tanzfiguren gelten nicht als ausreichender Grund, um Zwangsgewalt anzuwenden, hieß es. Rechtlich dürfte diese sowieso nur in Kooperation mit der Polizei angewendet werden.

Bei unpassenden Tanzschritten, mögen sie auch willentlich gesetzt sein, würde es keinen "Polizeieinsatz" geben. "Die Polizei dürfte erst einschreiten, wenn das Pärchen zum Beispiel unnötigen Lärm verursacht oder den öffentlichen Anstand verletzt", erklärte eine Juristin der Bundespolizeidirektion. Was würde die Polizei also konkret machen, wenn ein Ball bei der Eröffnung "sabotiert" wird? "Das hängt vom Ausmaß der Störung ab. Im schlimmsten Fall würden wir Beamte in Zivil losschicken, die das Pärchen dezent bitten würden, das Parkett zu verlassen", meinte Goldgruber.

Den Rest würde wohl der ORF erledigen. Heidelinde Hascheck, die am Opernball Regie führt: "Sollte etwas passieren, jemand ausrutschen oder hinfallen, werden wir mit der Kamera sicher nicht draufbleiben."

Geldstrafe
Bestraft würden die Krachmacher übrigens nicht nach dem Strafgesetzbuch, sondern nach dem Wiener Landes- oder dem Sicherheitspolizeigesetz. Das hieße, dass die Unruhestifter im schlimmsten Fall vom Ball verwiesen würden und eine Geldstrafe befürchten müssten. Teuer könnte es für das Debütanten-Paar aber werden, wenn die Organisatoren des Opernballs bei einer privatrechtlichen Klage vor Gericht recht bekämen. Würde es gelingen, einen Schaden nachzuweisen, welcher wissentlich und willentlich herbeigeführt wurde, seien hohe Wiedergutmachungszahlungen möglich. Dieser Sachverhalt wäre aber juristisch nur schwer nachweisbar.

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