Gegen ihn wurde Anzeige wegen NS-Wiederbetätigung erhoben.
Der missglückte „Scherz“ von Dieter Hallervorden bei der Romy-Gala in Wien hat ein juristisches Nachspiel. Zur Erinnerung: Der deutsche Komiker hatte auf der Bühne – er wurde mit einer Romy geehrt – zur Verblüffung des Publikums erklärt: „Ich führe die österreichische Romy heim ins Reich.“ Betretenes Schweigen. Der ORF sendete den Sager allerdings live. Nun ergeht eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Wien – diese liegt ÖSTERREICH vor.
Die Anzeige an die Staatsanwaltschaft
Ermittlungen wegen NS-Wiederbetätigung gefordert
Darin werden Ermittlungen wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das NS-Wiederbetätigungsgesetz gefordert. Der Vorwurf: Hallervorden hätte das heutige Österreich mit „den NS-Gräueln“ verglichen. Der Komiker selbst wollte seinen Sager bei der Gala freilich als „bewusste Provokation“ verstanden wissen. Hallervorden meinte: „Damit wollte ich satirisch auf einen Tatbestand hinweisen, der in Österreich gerne stillschweigend unter den Teppich gekehrt wird. Nämlich: Es war ein historischer Fehler, sich mit wehenden Fahnen und weit ausgebreiteten Armen Nazi-Deutschland anzuschließen.“
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien Nina Bussek bestätigt ÖSTERREICH jedenfalls: „Die Anzeige ist anonym eingelangt und wird geprüft.“ Über die Erfolgschancen wollte sich die Staatsanwaltschaft noch nicht äußern.
VIDEO: Hallervordens „Nazi-Sager“ spaltet das Land