Journalisten verbannt
Streit um Glock-Vermögen ohne Öffentlichkeit
25.04.2012
Strafandrohung: Es dürfen keine Informationen nach außen dringen.
In einem vermögensrechtlichen Verfahren von Helga Glock (75) gegen ihren Ex-Ehemann, Waffenproduzent Gaston Glock (82), ist am Mittwoch die Öffentlichkeit unmittelbar nach Prozessbeginn ausgeschlossen worden. Unter Strafandrohung ist es den Verfahrensbeteiligten nun verboten, Informationen aus dem Gerichtssaal nach außen zu tragen.
Einvernehmlicher Antrag
Die Streitparteien hatten den Antrag einvernehmlich gestellt. Richter Gernot Kanduth folgte dem Ansinnen und verwies die anwesenden Journalisten des Saales. "Tatsachen des Familienlebens werden erörtert", sagte Kanduth zur Begründung des Ausschlusses.
Zivilklage
Gaston Glock ist derzeit mit mehreren Zivilklagen seiner Ex-Ehefrau konfrontiert. Im aktuellen Verfahren begehrt Helga Glock einen Mindestanteil an der Glock-Privatstiftung von 1,9 Millionen Euro. Vorerst werden aber aus Kostengründen lediglich 70.000 Euro eingeklagt. Ende Juni 2011 hatte sich Gaston Glock nach 49 Ehejahren von seiner Frau scheiden lassen, um eine 52 Jahre jüngere Villacherin zu heiraten.
Wie lange die anhängigen Verfahren in Klagenfurt dauern werden, war vorerst nicht abzusehen. Ob die Urteile je öffentlich werden, ist ebenso fraglich. Es war nämlich davon auszugehen, dass die richterlichen Entscheidungen schriftlich ergehen werden.