Neuer Gerichtstermin
Prozess gegen Taxi-Orange-Star Wazzinger im Jänner
10.12.2008
Sexueller Missbrauchsprozess: Walter Pirchl alias "Watzinger" bzw. "Wazzinger" wurde ein Amtsverteidiger zugewiesen.
Am 15. Jänner soll der Prozess gegen den ehemaligen Taxi-Orange-Star Walter Pirchl alias "Watzinger" bzw. "Wazzinger" vor einem Innsbrucker Schöffengericht stattfinden. "Ihm ist ein Amtsverteidiger zugewiesen worden", sagte Lechner der APA. Dem Tiroler wird in der Anklageschrift Unzucht mit Unmündigen sowie Betrug, Untreue und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen.
Der letzte Termin am 16. Oktober war abberaumt worden. Der ursprüngliche Verteidiger, der Wiener Anwalt Manfred Ainedter, hatte die Vollmacht gekündigt. Zu den Gründen wollte sich Ainedter nicht äußern. "Es herrscht Verteidigerzwang. Hat der Angeklagte keinen Rechtsanwalt, wird ihm ein Amtsverteidiger zugewiesen", hatte Wilfried Siegele von der Staatsanwaltschaft damals erklärt.
Ein bis zehn Jahre
Der "Trick", die Gerichtsverhandlung auf diese
Art und Weise hinauszuzögern, werde nicht funktionieren. Bei einer
Verurteilung liege das gesetzliche Strafmaß zwischen einem und maximal zehn
Jahren Freiheitsstrafe, hieß es.
Vorwürfe
Angeklagt ist unter anderem ein Fall, der bereits
zehn Jahre zurückliegt: "Wazzinger" soll ein damals fünfjähriges Mädchen zur
Unzucht missbraucht haben, wobei die Taten eine schwere Körperverletzung zur
Folge hatten. An einem sechsjährigen Buben soll Pirchl laut Anklage zwischen
Mitte 2003 und Dezember 2005 geschlechtliche Handlungen vorgenommen haben.
Untreue und Betrug sind die weniger schwerwiegenden Punkte der Anklage: Dabei geht es laut Anklageschrift um eine Forderung "Wazzingers" für sein Engagement als BZÖ-Wahlhelfer. Er habe seiner Bank ein angeblich gefälschtes Schreiben vorgelegt, das eine Forderung über 72.000 Euro bestätigte. Weiters soll Pirchl in Wien einen Pkw übernommen, allerdings die 3.300 Euro dafür nicht bezahlt haben. Seine Kreditkarte wurde zudem mit mehr als 6.000 Euro belastet, ohne dass sein Konto entsprechend gedeckt gewesen wäre.