Immer mehr Details aus den turbulenten letzten Wochen vor der Hochzeit von Fürst Albert II. und Charlene werden bekannt. Weil sie von angeblichen weiteren unehelichen Kindern ihres Traumprinzen erfuhr, soll die südafrikanische Ex-Schwimmern gleich drei Mal davon gelaufen
sein. Doch ihre Flucht glückte nicht und sie konnte schließlich zum bleiben überredet werden.
Hochzeit nach Vertrag Wie verschiedene internationale Medien jetzt berichten, war das kein freiwilliger Entschluss der traurigen Braut. Dem französischen Journal du Dimanche zufolge, wurde ihr 'Ja' vertraglich fixiert und Charlene
somit zur Hochzeit verpflichtet. Man habe sie "mit Geld zu Unterschrift überredet", will die Sunday Times sogar wissen.
Schweigeklausel Noch deutlicher steht es im spanischen El Mundo: Charlene
habe eine Schweigeklausel unterschrieben und sich zu fünf Jahren Ehe verpflichtet. Hielte sie sich nicht an den angeblichen Vertrag, verlöre sie im Fall einer vorzeitigen Scheidung das Sorgerecht für etwaige Kinder, dürfe sich künftig nicht mehr Fürstin nennen und erhielte nur eine geringe Abfindung.
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