Sie bekommt Zwillinge

Charlène: Welches Kind wird Thronfolger?

05.06.2014

Nur ein Kind kann später den Thron besteigen. Wie ist das bei Zwillingen?

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Drei Jahre mussten Monegassen warten, bis sich die lang ersehnte Nachricht von Charlènes Schwangerschaft endlich bestätigte. Und jetzt schenkt die hübsche Fürstin Monaco nicht nur einen, sondern gleich zwei Erben, denn ihr Vater plauderte die frohe Botschaft aus: Charlène ist mit Zwillingen schwanger. Doch welcher der beiden hat dann eigentlich Anspruch auf den Thron?

Wer zuerst kommt...
Das Anrecht auf das royale Erbe ist in der monegassischen Verfassung streng geregelt. Männliche Nachkommen werden (wie könnte es in den Königshäusern anders sein) natürlich bevorzugt. Bekommt die 36-Jährige also ein Mädchen und einen Buben, ist der Fall schnell gelöst. Alberts Sohn wird später einmal in die Fußstapfen seines Vaters treten, egal, ob er zuerst geboren wurde oder nicht.

Auch wenn Charlène Mama von zwei Buben wird, müssen sich die beiden später nicht um den Thron streiten. Denn der Erstgeborene hat automatisch Anspruch auf die Krone, auch wenn er nur wenige Minuten früher das Licht der Welt erblickt.

Ganz so festgefahren sind die Monegassen in ihrer patrilinearen Primogenitur aber doch nicht. Bei Zwillingsmädchen darf ausnahmsweise auch einmal eine Frau später den Thron besteigen - dann natürlich auch die, die zuerst auf die Welt kam. Bekommen die beiden allerdings irgendwann noch ein Brüderchen, muss die Erstgeborene das Zepter an ihn abgeben. Prinz Alberts Kinder aus seinen früheren Beziehungen sind von der Thronfolge ausgeschlossen.

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