Er durfte unter Auflagen Gefängnis verlassen

Justiz wirft Prinz Ernst August aus seinem Schloss

09.09.2020

Am Mittwoch entschied eine Haftrichterin: Ernst August muss nicht in U-Haft.

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Heller Aufruhr in der High Society: Alle sprechen über den tiefen Fall von Prinz Ernst August von Hannover (66), Urenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II.

Der 66-jährige Blaublüter saß bis gestern in der Justizanstalt Wels. Mittwochnachmittag hatte der Royal im Beisein seines Anwalts einen Termin bei einer Haftrichterin. Sie entschied, dass Ernst August nicht in U-Haft muss. Damit ist der Prinz jetzt frei.

Aber: Es gibt eine Reihe richterlicher Weisungen, an die sich August bis zum rechtskräftigen Ausgang seines Verfahrens halten muss:

  • Ernst August muss sich an einem bestimmten Ort in Österreich aufhalten. Wo genau das ist, wird geheim gehalten.
  • Der Welfenprinz darf zudem keinen Kontakt mehr zu seinen mutmaßlichen Opfern aufnehmen.
  • Der 66-Jährige muss sich auch von seinem Jagdschloss im Almtal fernhalten.
  • Wie ÖSTERREICH erfuhr, gibt es zudem weitere Weisungen betreffend seines Gesundheitszustands bzw. höchstpersönlichen Lebensbereichs.

Sündenregister wurde immer länger

In der jüngsten Vergangenheit war Ernst August von Hannover immer wieder negativ in die Schlagzeilen geraten. Am Montag soll er seinen Haushältern mit einem „Schlägertrupp“ gedroht und eine Scheibe mit einem Verkehrsschild eingeschlagen haben. Vor einigen Wochen soll er Polizisten aus dem Auto gedroht haben – neben ihm lag ein Baseballschläger. Ihm wird auch ein tätlicher Angriff auf Polizisten angelastet. Es folgten Hausdurchsuchung und ein Waffenverbot. Für Ernst August gilt die Unschuldsvermutung.

Larissa Eckhardt

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