Pariser Gericht

Kate siegt: Nackt-Fotos verboten

18.09.2012

Urteil nur für Frankreich - Chefredakteur gefeuert.
 

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© Getty Images
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Der französische Richter in Nanterre bei Paris gab dem Eilantrag des britischen Königshauses recht, sagte: „Diese Bilder können nicht als Gegenstand von allgemeinem Interesse gesehen werden, da sie nicht mit offiziellen Auftritten in Zusammenhang stehen.“ Auch seien die Fotos „aufdringlicher Natur“, verletzten die Privatsphäre.

Damit darf das französische Magazin Closer die Fotos nicht mehr veröffentlichen. Außerdem muss der Verlag sämtliche Bilder innerhalb von 24 Stunden an Aurelien Hamelle aushändigen, französischer Staranwalt des Paares (siehe Kasten rechts) . Für jeden Tag, an dem die einstweilige Verfügung missachtet wird, drohen 10.000 Euro Strafe.

Kurios: Das Heft mit den Oben-ohne-Bildern darf weiter verkauft werden. Auch gilt das Urteil nur für Frankreich. Was in anderen Ländern geschehen soll, muss erst geklärt werden.

Die Bilder zeigen Kate im knappen Höschen, das Bikini-Oberteil abgelegt. Sie cremt Prinz William auf dem Balkon ihres Feriendomizils im südfranzösischen Luberon ein. Das Schloss gehört Lord David Linley, Neffe der Queen.

Chefredakteur wurde wegen Bilder gefeuert
Closer hatte die Fotos als Erstes veröffentlicht. Das Magazin gehört zur italienischen Verlagsgruppe Mondadori. Besitzer ist Ex-Premier Silvio Berlusconi, Verlagsmanagerin seine Tochter Marina.

Inzwischen wurden die Pikant-Fotos auch in einer 26-Seiten-Sonderausgabe des italienischen Chi (gehört ebenfalls Berlusconi) abgedruckt sowie im Irish Daily Star. Michael O’Kane, Chefredakteur des irischen Blattes, wurde deswegen gekündigt.

Anwalt Aurelien Hamelle kämpft in Paris für das britische Königshaus. Er hat auch schon Star-Designer John Galliano vertreten, als dieser wegen „Hitler-Äußerungen“ bei Dior gefeuert wurde.

Anwalt: "Das war absehbar"
Jetzt erreichte er für Kate die einstweilige Verfügung, die allerdings nur für Frankreich gilt. Welche Folgen das Verfahren hat, erklärt der Wiener Medien-Anwalt Peter Zöchbauer.

ÖSTERREICH: Welche Auswirkungen hat das Urteil?
Peter Zöchbauer:
Es kommt nicht überraschend, weil die Veröffentlichung von Nacktfotos den Kernbereich der Privatsphäre verletzt. Diese ist verfassungsrechtlich geschützt, natürlich auch bei uns.

ÖSTERREICH: Vorerst gilt das Urteil nur für Frankreich …
Zöchbauer:
… ich habe aber keinen Zweifel, dass auch österreichische Gerichte eine Veröffentlichung dieser Lichtbilder klar untersagen würden, sollte deren Veröffentlichung auch bei uns eingeklagt werden.

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