Sängerin Michelle (51) hat Ärger mit dem Finanzamt. Sie musste sich vor Gericht wegen Steuerhinterziehung verantworten und wurde jetzt verurteilt.
Schlagerstar Michelle musste nach ihren versäumten Steuererklärungen der Jahre 2018 und 2019 nicht nur rund 160.000 Euro an das Finanzamt nachzahlen, sondern wurde auch wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, wie "Bild" berichtet.
"Das Amtsgericht hat einen Strafbefehl über acht Monate unter Strafaussetzung zur Bewährung erlassen. Im Falle der Rechtskraft würde eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgen", sagte Richter Dr. Fabian Krapoth, Direktor des Amtsgerichts Bonn, gegenüber "Bild".
Zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen
Sängerin Michelle, bürgerlich Tanja Gisela Hewer, hat zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen und somit eine endgültige Vorstrafe zu verhindern. Sollte sie das nicht tun, würde dieser rechtskräftig werden, die 51-Jährige wäre damit vorbestraft.
Angeblich soll Michelle die Straftat allerdings nicht mutwillig begangen haben. Ein Wechsel ihres Management-Teams soll wohl der Grund für die versäumten Steuererklärungen sein.